FALCON Vermögensverwaltung AG
Frankfurt am Main
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2022
am Montag, den 26. September 2022, um 10:00 Uhr MESZ |
in den Räumlichkeiten |
Satellite Office, Raum „Alte Oper“ |
Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main |
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Montag, den 26. September 2022, um 10:00 Uhr MESZ (Einlass ab 9:30 Uhr MESZ) in Frankfurt am Main stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei der als Präsenzveranstaltung geplanten Hauptversammlung das Risiko einer auch kurzfristigen Absage aufgrund eines veränderten Infektionsgeschehens bei der Covid-19-Pandemie besteht. Die Internetseite der Gesellschaft unter Adresse
https://falconinvestment.de/ |
wird unter der Rubrik „unsere Corona-Verhaltensregeln“ zeitnah über etwaige Veränderungen unterrichten. Eine etwaige Absage wird auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Die Hauptversammlung wird gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Schutzmaßnahmen und Hygieneanforderungen stattfinden. Im Versammlungsraum gilt die Pflicht zum Tragen von Masken und zur kontaktlosen Begrüßung.
I. |
Tagesordnung Die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 wurden bereits in der Hauptversammlung vom 28. Februar 2022 behandelt und, soweit erforderlich, beschlossen. Diese Tagesordnungspunkte werden vorsorglich erneut aufgenommen und, soweit Beschluss zu fassen ist, wird die Hauptversammlung erneut über die Tagesordnungspunkte beschließen, nachdem der Wirtschaftsprüfer am 30. Mai 2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatte, der Aufsichtsrat diesen Jahresabschluss zwischenzeitlich nochmals geprüft und in seiner Sitzung vom 01. Juni 2022 gebilligt hatte und der Jahresabschluss damit festgestellt war.
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II. |
Weitere Hinweise und Teilnahmebedingungen Adressen für die Anmeldung und für Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung, Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:
Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie Vor dem Hintergrund der nach wie vor andauernden Covid-19-Pandemie wird die Hauptversammlung gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Schutzmaßnahmen und Hygieneanforderungen des Landes Hessen stattfinden. Der Zugang zum Versammlungsraum kann am Tag der Hauptversammlung von der Erfüllung infektionsschutzrechtlicher Voraussetzungen abhängig sein kann. Den aktuellen Stand finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
dort unter der Rubrik „unsere Corona-Verhaltensregeln“. Im Versammlungsraum gilt ungeachtet der öffentlichen Beschränkungen die Pflicht zum Tragen von Masken sowie zur kontaktlosen Begrüßung. Der Zutritt bei Krankheitssymptome ist ausgeschlossen. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten sieben Tage vor der Hauptversammlung nicht statt. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Arbeitstage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen, so dass die Anmeldung spätestens bis zum Montag, 19. September 2022, 24:00 Uhr MESZ zugehen muss. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich mittels einer schriftlichen Vollmacht durch natürliche Personen vertreten lassen. Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis Montag, 19. September 2022, 24:00 Uhr MESZ der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift übermittelt werden:
Für eine wirksame Bevollmächtigung sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes (Eintragung im Aktienregister) erforderlich. Hinweis zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der Eintrittskarte; ggf. Adressdaten des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und ihren Vertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von der depotführenden Bank im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt. Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen per Post, Telefax oder E-Mail unter den in diesem Abschnitt II. genannten Kontaktdaten. Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 I c DSGVO. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannte Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Die Speicherdauer beträgt regelmäßig bis zu drei Jahre. Personenbezogene Daten von Aktionären und deren Vertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, werden unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienanzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). In Bezug auf eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen der Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen. Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Art. 15ff. DSGVO Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie Übertragung ihrer personenbezogenen Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (so.g Recht auf Datenübertragbarkeit) verlangen. Diese Rechte können von Aktionären und Aktionärsvertretern unentgeltlich unter den vorstehend in diesem Abschnitt II. genannten Kontaktdaten der Gesellschaft geltend gemacht werden. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können ggf. gesetzliche Pflichten der Gesellschaft entgegenstehen. Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DSGVO zu. Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die oben für die Anmeldung genannte Adresse der Gesellschaft. |
Frankfurt am Main, den 17. August 2022
FALCON Vermögensverwaltung AG
Roger Krüger
Vorstand