Falkenstein Nebenwerte AG – Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Falkenstein Nebenwerte AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG 25.02.2019

FALKENSTEIN Nebenwerte AG

Hamburg

Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, mit Sitz in Heidelberg, hat uns – im eigenen Namen und aufgrund privatrechtlicher Vollmacht für die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, mit Sitz in Heidelberg und der Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, mit Sitz in Heidelberg – gemäß § 20 Abs 1 und Abs. 3 und Abs. 4 und § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitgeteilt,

„a)

dass der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mehr als der vierte Teil der Aktien an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG mittelbar – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – gehört, weil ihr die von der SPARTA AG, mit Sitz in Hamburg, an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG gehaltenen Aktien zuzurechnen sind, und dass der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG mittelbar gehört,

b)

dass der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft mehr als der vierte Teil der Aktien an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs.4 AktG die von der SPARTA AG, mit Sitz in Hamburg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG zuzurechnen sind, und dass der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der SPARTA AG unmittelbar gehaltenen Aktien an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG zuzurechnen sind,

c)

dass der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, mehr als der vierte Teil der Aktien an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der SPARTA AG mit Sitz in Hamburg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG zuzurechnen sind, und dass der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der SPARTA AG unmittelbar gehaltenen Aktien an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG zuzurechnen sind.“

 

FALKENSTEIN Nebenwerte AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.