Falkenstein Nebenwerte AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

FALKENSTEIN Nebenwerte AG

Hamburg

– Wertpapier-Kenn-Nummer 575 230 –
– ISIN: DE0005752307 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 19. August 2022

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 19. August 2022, um 10:00 Uhr im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 ein.

A. Tagesordnung

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 1.190.962,33 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Christoph Schäfers, für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Lukas Lenz, Herrn Joachim Schmitt und Herrn Thorsten Grimm für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5)

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

B. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgt durch einen gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär in Textform ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs, der der Gesellschaft vom Letztintermediär auch direkt übermittelt werden kann. Der besondere Nachweis über den Aktienbesitz bei der Gesellschaft hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Freitag, den 29. Juli 2022 00:00 Uhr zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis muss der Gesellschaft spätestens bis zum Freitag, 12. August 2022 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

FALKENSTEIN Nebenwerte AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, eine andere Person ihrer Wahl oder durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt. Es gelten hierfür die nachfolgenden Kontaktdaten der Gesellschaft:

FALKENSTEIN Nebenwerte AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax +49 (0) 40 36 09 04 50
E-Mail: hv@falkenstein-ag.de

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als dem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht auf der Rückseite ihrer Eintrittskarten entsprechende Vollmachtsformulare.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, erhalten mit ihrer Eintrittskarte ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung. Die Vollmachten sind in Textform an die folgende Adresse bis spätestens am Donnerstag, den 18. August 2022 18:00 Uhr zu übermitteln:

FALKENSTEIN Nebenwerte AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax +49 (0) 40 36 09 04 50
E-Mail: hv@falkenstein-ag.de

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

FALKENSTEIN Nebenwerte AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax +49 (0) 40 36 09 04 50
E-Mail: hv@falkenstein-ag.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird Gegenanträge von Aktionären, die spätestens bis zum 4. August 2022 24:00 Uhr unter der zuvor genannten Anschrift eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter der Adresse

www.falkenstein-ag.de

zugänglich machen.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Alle gesetzlich notwendigen Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten können ab der Einberufung im Internet unter

www.falkenstein-ag.de

abgerufen werden.

Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre der FALKENSTEIN Nebenwerte AG

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist – ab dem 25. Mai 2018 – Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@falkenstein-ag.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

FALKENSTEIN Nebenwerte AG,
Brook 1
20457 Hamburg

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind für deren Durchführung keine Einschränkungen aufgrund der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (nachfolgend „Eindämmungsverordnung“) zu erwarten. Es kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass am Tag der Hauptversammlung (d.h. am 19. August 2022) eine Einhaltung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzstandards entsprechend dieser Eindämmungsverordnung in der dann geltenden Fassung zwingend erforderlich sein wird. Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen möchten, wird daher vorsorglich empfohlen, sich vor einer Anreise über die in Hamburg geltenden „Corona-Regeln“ zu informieren, zum Beispiel auf den Internetseiten des offiziellen Stadtportals für Hamburg (https:/​/​www.hamburg.de/​verordnung/​). In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen, behält sich die FALKENSTEIN Nebenwerte AG vor, entsprechende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies schließt auch eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

 

Hamburg, im Juli 2022

FALKENSTEIN Nebenwerte AG

Der Vorstand

 

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