Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft

Wolfsburg

Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, den 26. November 2020, um 16:00 Uhr in den CongressPark Wolfsburg, Heinrich-Heine-Straße, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hiermit eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 1.835.623,36
eine Dividende von 259,20 EUR je Aktie EUR 1.203.206,40
sowie eine Sonderdividende von EUR 100,80 je Aktie auszuschütten, EUR 467.913,60
den Betrag von EUR 164.000,00
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen
und den Restbetrag von EUR 503,36
auf neue Rechnung vorzutragen.

Informationshalber wird vermerkt, dass im Juli 2020 im Rahmen einer Vorabausschüttung bereits ein Dividendenabschlag von 180,00 EUR je Aktie ausgezahlt wurde.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Zu Punkt 3 und 4:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung laufen die Wahlperioden der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Karl Ridder, Wittingen, Bürgermeister a.D.; Herrn Hans Friedrich Metzlaff, Isenbüttel, Samtgemeindebürgermeister; sowie Herrn Dr. Alexander Montebaur, Wolfenbüttel, Vorstandsvorsitzender E.DIS AG; ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Metzlaff und Montebaur wieder und Herrn Andreas Ritter, Wittingen, Bürgermeister; neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2020 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 6. Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 19. November 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte, in Textform (E-Mail: info@feag-fallersleben.de) oder über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) anmelden.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Gemäß § 17 Ziffer 4 unserer Satzung ist neben der gesetzlichen Vertretung die Vertretung eines Aktionärs durch seinen Ehegatten, Verwandten in gerader Linie oder einen anderen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich. Falls Vertretung gewünscht wird, ist die Vertretungsvollmacht spätestens zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Eine Vertretungsvollmacht geht Ihnen mit Versand Ihrer Stimmkarte zu oder kann über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) abgerufen werden.

 

Wolfsburg, im Oktober 2020

Der Vorstand

Lange                Schönbach                Voges

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