Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Wolfsburg
Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, den 26. November 2020, um 16:00 Uhr in den CongressPark Wolfsburg, Heinrich-Heine-Straße, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hiermit eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Informationshalber wird vermerkt, dass im Juli 2020 im Rahmen einer Vorabausschüttung bereits ein Dividendenabschlag von 180,00 EUR je Aktie ausgezahlt wurde. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zu Punkt 3 und 4: |
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung laufen die Wahlperioden der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Karl Ridder, Wittingen, Bürgermeister a.D.; Herrn Hans Friedrich Metzlaff, Isenbüttel, Samtgemeindebürgermeister; sowie Herrn Dr. Alexander Montebaur, Wolfenbüttel, Vorstandsvorsitzender E.DIS AG; ab. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Metzlaff und Montebaur wieder und Herrn Andreas Ritter, Wittingen, Bürgermeister; neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2020 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.
Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 6. Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 19. November 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte, in Textform (E-Mail: info@feag-fallersleben.de) oder über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) anmelden.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Gemäß § 17 Ziffer 4 unserer Satzung ist neben der gesetzlichen Vertretung die Vertretung eines Aktionärs durch seinen Ehegatten, Verwandten in gerader Linie oder einen anderen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich. Falls Vertretung gewünscht wird, ist die Vertretungsvollmacht spätestens zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Eine Vertretungsvollmacht geht Ihnen mit Versand Ihrer Stimmkarte zu oder kann über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) abgerufen werden.
Wolfsburg, im Oktober 2020
Der Vorstand
Lange Schönbach Voges