fashionette AG – Ordentliche Hauptversammlung 2022

fashionette AG

Düsseldorf

ISIN: DE000A2QEFA1
WKN: A2QEFA

Eindeutige Kennung des Ereignisses: FSNT062022HV

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre* zur ordentlichen Hauptversammlung der fashionette AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) ein, die am

Freitag, den 24. Juni 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)

ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume
der fashionette AG, Lierenfelder Straße 45, 40231 Düsseldorf. Die Hauptversammlung
wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz
ordnungsgemäß nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu
finden Sie nachstehend unter Abschnitt II „Weitere Angaben und Hinweise“.

* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden
die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter mit
ein.

I.
Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der fashionette AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 mit dem zusammengefassten Lagebericht der
fashionette AG und des Konzerns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2021

Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

zugänglich. Sie werden auch während der gesamten Hauptversammlung über diese Internetseite
zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Zeitpunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der
fashionette AG zum 31. Dezember 2021 weist einen Bilanzverlust aus. Daher sieht die
Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns
vor.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Dortmund, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022
zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses über das Aktienoptionsprogramm
2020, über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm
2022), über die Neufassung des Bedingten Kapitals 2020/​I als Bedingtes Kapitals 2022/​I
sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Oktober 2020 hat den
Vorstand der Gesellschaft und – bezüglich der Mitglieder des Vorstands – den Aufsichtsrat
der Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 15. Oktober 2024 bis zu 310.000 Bezugsrechte
auf insgesamt bis zu 310.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft
auszugeben (Aktienoptionsprogramm 2020), und ein entsprechendes bedingtes Kapital
(Bedingtes Kapital 2020/​I) geschaffen.

Das Aktienoptionsprogramm 2020 soll aufgehoben und ein neues Aktienoptionsprogramm
2022 soll beschlossen werden, um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, Mitgliedern
der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft und ausgewählten
Arbeitnehmern der Gesellschaft und von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft Optionsrechte
auf Aktien der Gesellschaft einräumen zu können. Das Aktienoptionsprogramm soll einer
zielgerichteten Incentivierung der Programmteilnehmer dienen und gleichzeitig eine
Bindungswirkung der Teilnehmer an die Gesellschaft erreichen. Es sieht ein börsenkursbasiertes
Erfolgsziel vor und erscheint Vorstand und Aufsichtsrat angemessen, um Anreize für
eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu setzen. Das neue Bedingte Kapital 2022/​I
ist auf 10 % des derzeitigen Grundkapitals beschränkt.

Sämtliche unter dem Aktienoptionsprogramm 2020 ausgegebenen Aktienoptionen wurden
aufschiebend bedingt auf die Eintragung in das Handelsregister der unter Ziffer (3)
dieses Tagesordnungspunktes 5 zu beschließenden Neufassung des Bedingten Kapitals
2020/​I als Bedingtes Kapital 2022/​I einvernehmlich aufgehoben. Zur Bedienung von Aktienoptionen
unter dem Aktienoptionsprogramm 2020 wird daher kein bedingtes Kapital mehr benötigt.
Sämtliche Personen, denen unter dem Aktienoptionsprogramm 2020 Aktienoptionen ausgegebenen
wurden, haben in der Vereinbarung zur Aufhebung dieser Aktienoptionen ausdrücklich
und höchst vorsorglich auf die Einhaltung des § 192 Abs. 4 AktG verzichtet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

 
(1)

Aufhebung des Aktienoptionsprogramms 2020

Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Oktober
2020 zu Tagesordnungspunkt 3 über das Aktienoptionsprogramm 2020 wird aufgehoben;
die vorgenannte Aufhebung wird wirksam mit Eintragung in das Handelsregister der unter
Ziffer (3) dieses Tagesordnungspunktes 5 zu beschließenden Neufassung des Bedingten
Kapitals 2020/​I als Bedingtes Kapital 2022/​I.

(2)

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2022)

Der Vorstand und – bezüglich der Mitglieder des Vorstands – der Aufsichtsrat werden
ermächtigt, bis zum Ablauf des 23. Juni 2027 („Ermächtigungszeitraum“) bis zu 620.000 Bezugsrechte (jeweils eine „Option“ und gemeinsam die „Optionen“) auf insgesamt bis zu 620.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft
nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft,
Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie
ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft und von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft
auszugeben. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Die Ermächtigung wird wirksam
mit Eintragung in das Handelsregister der nachfolgend unter Ziffer (3) dieses Tagesordnungspunktes
5 zu beschließenden Neufassung des Bedingten Kapitals 2020/​I als Bedingtes Kapital
2022/​I.

Die Eckpunkte für die Ausgabe der Optionen aufgrund des Aktienoptionsprogramms 2022
werden wie folgt festgelegt:

(a) Kreis der Bezugsberechtigten und Aufteilung der Optionen

Optionen dürfen ausschließlich ausgegeben werden an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft,
Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie
ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft und ausgewählte Arbeitnehmer von verbundenen
Unternehmen der Gesellschaft (die „Berechtigten Personen“).

Das maximal ausgebbare Gesamtvolumen der Optionen verteilt sich auf die Berechtigten
Personen wie folgt:

Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten insgesamt bis zu 400.000 Optionen;

Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft erhalten
insgesamt bis zu 170.000 Optionen;

Arbeitnehmer der Gesellschaft erhalten insgesamt bis zu 40.000 Optionen; und

Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft erhalten insgesamt bis zu
10.000 Optionen.

Der Vorstand bzw. – bezüglich der Mitglieder des Vorstands – der Aufsichtsrat entscheidet
nach eigenem Ermessen, welchen Berechtigten Personen und in welcher Anzahl Optionen
gewährt werden sowie über die Zuordnung der Berechtigten Person zu einer Personengruppe.
Die Berechtigten Personen erhalten stets nur Optionen als Angehörige einer Personengruppe;
Doppelbezüge sind nicht zulässig.

Die Berechtigte Person muss zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen in einem fortdauernden
und ungekündigten Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Gesellschaft oder zu einem verbundenen
Unternehmen der Gesellschaft stehen.

Soweit gewährte Optionen während des Ermächtigungszeitraums verfallen, darf eine entsprechende
Anzahl von Optionen an Berechtigte Personen derselben Personengruppe erneut ausgegeben
werden.

(b) Erwerbszeiträume

Die Optionen können den Berechtigten Personen nach Eintragung in das Handelsregister
der nachfolgend unter Ziffer (3) dieses Tagesordnungspunktes 5 zu beschließenden Neufassung
des Bedingten Kapitals 2020/​I als Bedingtes Kapital 2022/​I jeweils auf Grundlage einer
separaten Zuteilungsvereinbarung in einer oder in mehreren Tranchen jeweils innerhalb
eines Monats nach der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse, der Halbjahresergebnisse,
des Jahresabschlusses der Gesellschaft, des Konzernabschlusses der Gesellschaft sowie
nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft (jeweils ein „Erwerbszeitraum“) gewährt werden.

Zur Vereinfachung der Berechnungen und Verwaltung der Optionen kann in den Bedingungen
für das Aktienoptionsprogramm 2022 durch den Vorstand bzw. – bezüglich der Mitglieder
des Vorstands – durch den Aufsichtsrat jeweils ein Tag eines Erwerbszeitraums einheitlich
als Ausgabetag festgelegt werden.

Ausgabetag“ ist der Tag der Unterzeichnung der Zuteilungsvereinbarung oder ein späterer Zeitpunkt,
der in der Zuteilungsvereinbarung als Wirksamkeitszeitpunkt festgelegt ist.

Berechtigten Personen, die erstmals einen Dienst- oder Anstellungsvertrag mit der
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen der Gesellschaft abschließen, können
auch bei Abschluss des Dienst- oder Anstellungsvertrags Zusagen auf die spätere Gewährung
von Optionen innerhalb eines auf den Abschluss dieses Vertrags folgenden Erwerbszeitraums
gemacht werden.

(c) Inhalt der Optionen

Jede Option berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft
gegen Zahlung des nachstehend unter Buchstabe (d) bestimmten Ausübungspreises.

Die Bedingungen für das Aktienoptionsprogramm 2022 können vorsehen, dass die Gesellschaft
zur Bedienung der Optionen wahlweise den Berechtigten Personen statt neuer Aktien
aus bedingtem Kapital eigene Aktien gewähren kann oder die Optionen ganz oder teilweise
durch Geldzahlung erfüllen kann. Der Erwerb eigener Aktien zur alternativen Erfüllung
der Optionen muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen; eine Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien ist durch diesen Beschluss nicht erteilt.

(d) Ausübungspreis

Der Ausübungspreis, zu dem je eine Aktie bei Ausübung einer Option erworben werden
kann, entspricht dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft
im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
innerhalb eines Drei-Monats-Zeitraums vor dem jeweiligen Ausgabetag; § 9 Abs. 1 AktG
bleibt unberührt.

(e) Erfolgsziel

Die Optionen dürfen nur ausgeübt werden, wenn die nachfolgende Bedingung erfüllt ist:

Der jeweilige Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ist innerhalb eines Zeitraums
von drei Jahren, berechnet ab dem Ausgabetag der betreffenden Optionen, über einen
zusammenhängenden Zeitraum von einem Monat jeweils um mindestens 100 % im Vergleich
zum Ausübungspreis gestiegen.

Beispiel: Es werden 100.000 Aktienoptionen am 1. September 2022 ausgegeben und der
Ausübungspreis beträgt EUR 6,00 je Aktie. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs
der Aktie der Gesellschaft bis zum 31. August 2025 mindestens einmal über einen zusammenhängenden
Zeitraum von einem Monat bei mindestens EUR 12,00 notierte.

(f) Wartezeit für die erstmalige Ausübung, Ausübungszeiträume und Ausübungssperrfristen

Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung der Optionen beträgt vier Jahre ab dem Ausgabetag
der jeweiligen Option.

Nach Ablauf der Wartezeit können Berechtigte Personen sämtliche oder Teile der ihnen
gewährten Optionen, für die das Erfolgsziel gemäß Buchstabe e) erreicht worden sind,
innerhalb der Ausübungszeiträume bis zu einem Verfall der Option (nachfolgend unter
Buchstabe g)) durch eine Ausübungsmitteilung in Textform ausüben.

Ausübungszeiträume“ sind Zeiträume von jeweils einem Monat nach der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse,
der Halbjahresergebnisse, des Jahresabschlusses der Gesellschaft, des Konzernabschlusses
der Gesellschaft sowie nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.

Im Übrigen sind die Einschränkungen zu beachten, die aus den allgemeinen Rechtsvorschriften,
insbesondere der Marktmissbrauchsverordnung, folgen.

Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft Erleichterungen oder
Änderungen im Hinblick auf Form und Zugang der Ausübungsmitteilung und die Abwicklung
(einschließlich der Leistung des Ausübungspreises) gewähren und insbesondere eine
internetgestützte Abwicklung oder die gesamte Abwicklung durch Dritte vorsehen kann.

(g) Übertragbarkeit und Verfall von Optionen

Abgesehen von der Übertragung (i) durch Testament oder gesetzliche Erbfolge im Fall
des Todes der jeweiligen Berechtigten Person oder (ii) mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Vorstands bzw. – soweit es um Mitglieder des Vorstands geht – des Aufsichtsrats,
sind weder die Optionen, noch die Rechte der Berechtigten Personen aus den Optionen
oder unter dem Aktienoptionsprogramm 2022 abtretbar oder anderweitig übertragbar.

Optionen können nur innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Wartezeit („Verfallszeitpunkt“) ausgeübt werden. Optionen, die nicht innerhalb der Ausübungszeiträume vor dem Verfallszeitpunkt
ausgeübt wurden, verfallen entschädigungslos.

(h) Anpassung bei bestimmten Kapital- und anderen Strukturmaßnahmen

Der Vorstand bzw. – soweit es um die Gewährung von Optionen an Mitglieder des Vorstands
geht – der Aufsichtsrat werden ermächtigt, für die Berechtigten Personen zur Verhinderung
einer Verwässerung oder Erhöhung der Vorteile oder potentiellen Vorteile, die durch
die gewährten Optionen ermöglicht werden sollten, in den folgenden Fällen wirtschaftliche
Gleichstellung herzustellen:

bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe neuer Aktien;

bei einer Verringerung der Aktienzahl durch Zusammenlegung von Aktien oder einer Erhöhung
der Aktienzahl ohne gleichzeitige Erhöhung des Grundkapitals;

bei einer Kapitalherabsetzung mit Änderung der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien
der Gesellschaft; oder

bei einer sonstigen Maßnahme, die einen mit den vorstehenden Kapital- oder sonstigen
Strukturmaßnahmen vergleichbaren Effekt hat.

Die wirtschaftliche Gleichstellung soll möglichst durch die Anpassung der Zahl der
Optionen erfolgen. Im Falle einer Anpassung werden Bruchteile von Aktien bei der Ausübung
von Optionsrechten nicht gewährt und ein Barausgleich findet ebenfalls nicht statt.

(i) Regelung weiterer Einzelheiten

Der Vorstand und – bezüglich der Mitglieder des Vorstands – der Aufsichtsrat werden
ermächtigt, die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten
Kapital 2022/​I (nachfolgend unter Ziffer (3) dieses Tagesordnungspunktes 5) und die
weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2022 festzulegen.

Zu den weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über das Verfahren
für die Zuteilung an die einzelnen Berechtigten Personen und die Ausübung der Optionen,
Regelungen bezüglich des Verfalls von Optionen (und Ausnahmen hiervon) im Falle der
Beendigung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses mit der Gesellschaft oder einem
verbundenen Unternehmen der Gesellschaft oder der Beendigung des Amts als Vorstandsmitglied
der Gesellschaft oder als Mitglied der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmens
der Gesellschaft, des Betriebs- oder Betriebsteilübergangs, der unwiderruflichen Freistellung
oder des Ruhens des Arbeits- oder Dienstverhältnisses ohne Entgeltfortzahlung, zur
nachträglichen Verringerung der Zahl an Vorstandsmitglieder gewährter Optionen bei
bestimmten vorsätzlichen Pflichtverletzungen (Claw Back), zur Möglichkeit der Abfindung
der Optionen im Falle eines Kontrollwechsels oder Delistings, die weiteren Einzelheiten
über die Anpassung des Ausübungspreises und/​oder des Bezugsverhältnisses bei Kapital-
und Strukturmaßnahmen und Regelungen über einen Höchstbetrag für Erträge aus der Ausübung
von Optionen, sowie weitere Verfahrensregelungen.

(3)

Neufassung des Bedingten Kapitals 2020/​I als Bedingtes Kapital 2022/​I

Das von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Oktober 2020
unter Tagesordnungspunkt 3 beschlossene Bedingte Kapital 2020/​I wird als Bedingtes
Kapital 2022/​I wie folgt neugefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 620.000,00 durch Ausgabe von
bis zu 620.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital 2022/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von
Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft,
die an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung
von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft
und von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 24. Juni 2022 gemäß dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 ausgegeben wurden oder
werden.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm
2022 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2022 zu Tagesordnungspunkt
5 Aktienoptionen ausgegeben wurden oder werden, die Inhaber der Aktienoptionen von
ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z.B.
Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) eingesetzt werden, wobei für
die Gewährung und Abwicklung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausschließlich
der Aufsichtsrat zuständig ist.

Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs
an, in dem sie durch Ausübung der Aktienoptionen entstehen, am Gewinn teil. Soweit
rechtlich zulässig, kann die Gewinnbeteiligung hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend,
auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festgelegt werden. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2022/​I entsprechend dem
Umfang der Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

(4)

Satzungsänderung

§ 5 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neugefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 620.000,00 durch Ausgabe von bis
zu 620.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (
Bedingtes Kapital 2022/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von Aktien der Gesellschaft
zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft (Aktienoptionen), die
an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung von
verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und
von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 24. Juni 2022 gemäß dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 ausgegeben wurden oder
werden.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm
2022 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2022 zu Tagesordnungspunkt
5 Aktienoptionen ausgegeben wurden oder werden, die Inhaber der Aktienoptionen von
ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z.B.
Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) eingesetzt werden, wobei für
die Gewährung und Abwicklung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausschließlich
der Aufsichtsrat zuständig ist.

Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs
an, in dem sie durch Ausübung der Aktienoptionen entstehen, am Gewinn teil. Soweit
rechtlich zulässig, kann die Gewinnbeteiligung hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend,
auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festgelegt werden. Der Aufsichtsrat
ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2022/​I entsprechend dem
Umfang der Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen
.“

II.
Weitere Angaben und Hinweise

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
EUR 6.200.000,00 und ist eingeteilt in 6.200.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft
von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte somit auf 6.200.000.
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten; Internetservice zur Hauptversammlung

Der Vorstand der fashionette AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
die ordentliche Hauptversammlung aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus
(COVID-19-Pandemie) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“), veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt
2020 I Nr. 14, S. 569 ff.), in der zuletzt durch Art. 16 des Gesetzes zur Errichtung
eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021, S. 4147 ff.) geänderten Fassung,
abzuhalten.

Die gesamte, in den Geschäftsräumen der fashionette AG, Lierenfelder Straße 45, 40231
Düsseldorf, stattfindende Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 24. Juni 2022 ab
10:00 Uhr (MESZ) in unserem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

live in Bild und Ton übertragen.

Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz
ordnungsgemäß nachgewiesen haben (siehe hierzu Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
in dem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft verfolgen.
Darüber hinaus können ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre persönlich
oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl
oder durch die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
ausüben sowie über den Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft Fragen
stellen und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung
nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, vor Ort ausgeschlossen.
Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts
sowie des Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten auch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege
elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine elektronische
Teilnahme).

Der passwortgeschützte Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

ab dem 3. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und ihren Aktienbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten
zugänglich. Um den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft
nutzen zu können, müssen sie sich mit ihren Zugangsdaten anmelden, die sie nach form-
und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei
der Gesellschaft erhalten (HV-Ticket). Nach erstmaliger Eingabe dieser Zugangsdaten
im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft kann
der Aktionär dort ein eigenes Passwort wählen, das ihm einen etwaigen erneuten Zugang
zum passwortgeschützten Internetservice ermöglicht. Auch Bevollmächtigte der Aktionäre
erhalten Zugang zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft
durch Verwendung von Zugangsdaten, die ihnen nach Eingang der Vollmacht oder ihres
Nachweises bei der Gesellschaft über den vom Aktionär gewählten Weg übermittelt werden.
Im Übrigen bleiben die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht
(siehe hierzu Ziffer 5 „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“) unberührt.

Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche im Internetservice
zur Hauptversammlung der Gesellschaft.

3.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung der Gesellschaft und zur Ausübung der weiteren Aktionärsrechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
und ihren Aktienbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben.

Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Vorlage eines vom Letztintermediär in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellten Nachweises über den
Anteilsbesitz oder durch Vorlage eines Nachweises gemäß § 67c Abs. 3 AktG zu erbringen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d.h. auf den Beginn des 3. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft
bis spätestens zum 18. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten
zugehen:

fashionette AG

c/​o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 889 690 633

oder per E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
des Stimmrechts, in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung
zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen
Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können Aktionärsrechte in Bezug auf
die virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.

Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes
unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden den Aktionären die Zugangsdaten
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft
übersandt („HV-Ticket“). Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises
ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig ein
HV-Ticket bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung
sowie der Nachweis des Aktienbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das depotführende
Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig ein HV-Ticket bei ihrem depotführenden
Institut angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben („elektronische Briefwahl“). Hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des
Aktienbesitzes erforderlich (siehe hierzu Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“). Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl kann über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

vorgenommen werden.

Die Stimmabgabe über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

ist ab dem 3. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Beginn der Abstimmungen in der
virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen
in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 kann im passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung der Gesellschaft eine über den passwortgeschützten Internetservice
vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.

Wird im Übrigen bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine
ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt
als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde,
so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ordnungsgemäß den Nachweis ihres
Aktienbesitzes erbracht haben (siehe hierzu Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“), können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der
Eingabemaske in dem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft
unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

zu erfolgen. Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit
sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei
diesen zu erfragen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG
genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von §
67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer
sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß §
135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation
im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Damit ein Bevollmächtigter die virtuelle Hauptversammlung über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft verfolgen und eine elektronische
Briefwahl oder eine Erteilung von (Unter-)Vollmacht auch auf elektronischem Weg über
den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft vornehmen
kann, erhält dieser eigene Zugangsdaten für den Internetservice zur Hauptversammlung
der Gesellschaft. Bei Erteilung der Vollmacht gleichzeitig mit der Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung werden die Zugangsdaten direkt an den Bevollmächtigten übersandt.
Ansonsten werden den Bevollmächtigten die Zugangsdaten nach Eingang der Vollmacht
oder ihres Nachweises bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Adresse oder
über den Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft über den vom Aktionär
gewählten Weg übermittelt. Wir bitten unsere Aktionäre deshalb, möglichst frühzeitig
für eine ordnungsgemäße Vollmachtserteilung Sorge zu tragen, damit die Bevollmächtigten
ihre Zugangsdaten rechtzeitig erhalten können; dies gilt aufgrund der üblichen Postlaufzeiten
insbesondere für den Fall, dass den Bevollmächtigten ihre Zugangsdaten per Post übermittelt
werden sollen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zusammen mit
den Zugangsdaten übersandt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

zum Download bereit. Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu
erteilen; diese muss aber, sofern sie nicht unter Verwendung der Eingabemaske in dem
passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft, der über
die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

zugänglich ist, erteilt wird, ebenfalls der Textform (§ 126b BGB) genügen, wenn weder
ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt
wird.

Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der
Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres
Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden
Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 23. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
zugehen:

fashionette AG

c/​o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 889 690 655

oder per E-Mail: fashionette@better-orange.de

Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung
der Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

vor und während der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 möglich. Es ist auch
ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten
oder über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft
erteilten Vollmacht möglich.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 können Vollmachten ausschließlich
über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft
unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer
Vollmacht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
für ein und dieselbe Aktie ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche
dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge
der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) Internetservice zur Hauptversammlung,
(2) E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.

Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes
form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt
– vorbehaltlich der genannten Frist für die Erteilung einer Vollmacht – eine Erteilung
von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes nicht aus.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen
Aktionärs ausübt, vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Er übt das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich
auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche
oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthält sich der
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen
der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch
als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie,
dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der Hauptversammlung
noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen
oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennimmt und – mit
Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnimmt.

Die Vollmacht an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf
ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung
der Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

zu erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der
Weisungen. Das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter und die entsprechenden Erläuterungen erhalten die Aktionäre zusammen
mit den Zugangsdaten übersandt. Entsprechende Formulare stehen außerdem auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

zum Download bereit.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
die Erteilung von Weisungen und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem der
folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 23. Juni 2022, 24:00
Uhr (MESZ), zugehen:

fashionette AG

c/​o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 889 690 655

oder per E-Mail: fashionette@better-orange.de

Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte nebst Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus
ab dem 3. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der Internetadresse

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bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022
möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 24.
Juni 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b
BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
der Gesellschaft erteilten Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter möglich.

Wenn der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie sowohl eine Stimmabgabe per elektronischer
Briefwahl als auch eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter unwiderrufen vorliegt, wird von diesen die zuletzt
zugegangene Stimmabgabe als verbindlich betrachtet. Gehen bei der Gesellschaft im
Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen für ein und dieselbe Aktie ein und ist für die
Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden
diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt:
(1) Internetservice zur Hauptversammlung, (2) E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.

Soweit ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird,
müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Auch bei Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.

7.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz; Auskunftsrecht
der Aktionäre gemäß § 131 AktG

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz
ordnungsgemäß nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege
der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz
2 COVID-19-Gesetz).

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 2. Halbsatz COVID-19-Gesetz
hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen entschieden, dass Fragen bis spätestens zum 22. Juni
2022, 24:00 Uhr (MESZ), über die dafür vorgesehene Eingabemaske im passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

einzureichen sind. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Fragen und deren Beantwortung können insbesondere zusammengefasst werden, wenn dies
dem Vorstand sinnvoll erscheint. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht
gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung
zu.

Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen des
fragenden Aktionärs und/​oder seines Bevollmächtigten zu nennen, soweit der Namensnennung
bei der Übermittlung der Frage im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
der Gesellschaft ausdrücklich zugestimmt wird.

8.

Angaben zu weiteren Rechten der Aktionäre

a)

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Die Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital (dies entspricht 500.000
Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem
Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder
nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend
anzuwenden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis zum 30. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie ein entsprechendes
Verlangen an:

fashionette AG

Vorstand

c/​o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

veröffentlicht.

Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter,
zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als
sei er in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende
Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis
des Aktienbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1
Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/​oder des Aufsichtsrats
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen und Vorschläge zu Wahlen unterbreiten.

Solche Anträge und Wahlvorschläge (nebst etwaiger Begründung) sind ausschließlich
an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:

fashionette AG

c/​o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 889 690 655

oder per E-Mail: fashionette@better-orange.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens bis zum 9. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
bei der Gesellschaft eingehen, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
den Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung
auf der Internetseite der Gesellschafter unter

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

unverzüglich zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag
brauchen bzw. braucht unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung
mit § 127 Satz 1 AktG) nicht zugänglich gemacht zu werden.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge
unterbreitet werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der vorstehenden
Voraussetzungen gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt,
wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes
erbracht hat.

9.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz ordnungsgemäß
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
COVID-19-Gesetz vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende in Abweichung
von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung
über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft
unter der Internetadresse der Gesellschaft

https:/​/​ir.fashionette.com/​hv/​

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn
sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben.
Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

10.

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die fashionette AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr.
7 der Verordnung (EU) 2016/​679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April
2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/​46/​EG („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer des HV-Tickets, dem Aktionär vom Letztintermediär
verliehene eindeutige Kennung, das dem Aktionär zugeteilten Zugangspasswort zum passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft, die IP-Adresse, von der aus
der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter den passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung der Gesellschaft nutzt, die Stimmabgabe, einschließlich des Inhalts
der abgegebenen Stimme, im Wege der elektronischen Briefwahl, soweit der Aktionär
auch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als
Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, Nummer
des Depotkontos und Name des Aktionärs, den Inhalt der vom Aktionär eingereichten
Fragen und den Inhalt ihrer Beantwortung, gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift
des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters und dessen vom Letztintermediär
verliehene eindeutige Kennung, die Vollmachtserteilung an ihn, dessen IP-Adresse sowie
ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung) auf
Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären
und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
zu ermöglichen.

Die fashionette AG wird vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands Daniel Raab
(Vorsitzender) und Thomas Buhl. Sie erreichen die Gesellschaft unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

fashionette AG

Lierenfelder Straße 45

40231 Düsseldorf

oder per Telefon: +49 (0) 211 547681 09

oder per Telefax: +49 (0) 211 547681 10

oder per E-Mail: hv@fashionette.de

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder
der jeweilige Letztintermediär im Sinne von § 67c Abs. 3 AktG deren personenbezogenen
Daten an die fashionette AG. Das dem Aktionär zugeteilte Zugangspasswort sowie die
IP-Adresse, von der aus der Aktionär oder der Aktionärsvertreter den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft nutzt, werden der Gesellschaft
von dem von ihr mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten
Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre
und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer
Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und auch insoweit nur in
dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maß. Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung mit § 67e Abs.
1 AktG. Die fashionette AG speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie
dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise soweit die Gesellschaft
aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene
Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten
beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Ist ein Aktionär nicht mehr
Aktionär der Gesellschaft, wird die Gesellschaft dessen personenbezogene Daten auf
der Grundlage von § 67e Abs. 2 Satz 1 AktG sowie vorbehaltlich anderer gesetzlicher
Regelungen nur noch für höchstens zwölf Monate speichern. Eine längere Speicherung
durch die Gesellschaft ist zudem zulässig, solange dies für Rechtsverfahren erforderlich
ist; Rechtsgrundlage ist insofern § 67e Abs. 2 Satz 2 AktG gegebenenfalls in Verbindung
mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, sofern
sie in der virtuellen Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Offenlegung ihres Namens vertreten werden sollten, unter
Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129
Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen.
Diese Daten können von Teilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären
bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich
der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung
von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen in Ziffer 8
Angaben zu weiteren Rechten der Aktionäre“ verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter
von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO,
Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf
sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß
Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft
unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:

fashionette AG

Lierenfelder Straße 45

40231 Düsseldorf

oder per E-Mail: datenschutz@fashionette.de

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutzaufsichtsbehörde insbesondere des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen,
in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Dr. Volker Wodianka, LL.M.

c/​o Wodianka privacy legal GmbH

Baron-Voght-Straße 73b

22609 Hamburg

oder per E-Mail: kontakt@privacy-legal.de

11.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des passwortgeschützten
Internetservices zur Hauptversammlung der Gesellschaft und zur Ausübung von Aktionärsrechten
im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung benötigen Sie eine Internetverbindung
und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft
benötigen Sie Ihr HV-Ticket, welches Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis
des Aktienbesitzes unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dem HV-Ticket finden sich
Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben. Im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
der Gesellschaft ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 3. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ),
möglich.

12.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im
Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit
des passwortgeschützten Internetservices zur Hauptversammlung der Gesellschaft können
nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit
des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von
Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft und dessen
generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung
für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet
eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig
von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung
des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

 

Düsseldorf, im Mai 2022

fashionette AG

Der Vorstand

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