fasson Actiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

fasson Actiengesellschaft
Hildesheim
ISIN DE000 663 638 4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 28. August 2015, 09:00 Uhr, in den Räumen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reichart, Kriesten, Mügge, in der Bertha-von-Suttner-Straße 9, 37085 Göttingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

TOP (1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts des Vorstandes sowie Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014.

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Ratsbauhof 7, 31134 Hildesheim, eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

TOP (2) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP (3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP (4) Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Rüdiger Bartsch, Lange Laube 7, 30159 Hannover zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 falls notwendig zu bestellen.

Teilnahmeberechtigung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der

fasson Actiengesellschaft,
Investor Relations – HV 2015
Am Ratsbauhof 7, D-31134 Hildesheim

unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes in Textform anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (letzter Anmeldetag) zugehen. Für die Berechnung dieser Frist sind der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen.

Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten an:

fasson Actiengesellschaft,
Investor Relations – HV 2015
Am Ratsbauhof 7, D-31134 Hildesheim

Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.fasson-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Eine Anfahrtsskizze zum Versammlungsort ist im Internet unter www.rkm-goettingen.de zu finden.

Hildesheim, im Juli 2015

Der Vorstand

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