FCH Gruppe AG, Heidelberg – Hinweisbekanntmachung Verschmelzung (Der Finanz Colloquium Heidelberg GmbH auf die FCH Gruppe AG)

FCH Gruppe AG

Heidelberg

Hinweisbekanntmachung Verschmelzung

Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 u. Abs. 4 Satz 3 UmwG wird bekannt gemacht, dass die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH mit Sitz in Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 335598, – als übertragende Gesellschaft – auf die FCH Gruppe AG, Heidelberg eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 727887, – als übernehmende Gesellschaft – verschmolzen werden soll. Dadurch wird die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH mit Sitz in Heidelberg ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 46 ff., 60 ff. UmwG auf die FCH Gruppe AG, Heidelberg, übertragen (Verschmelzung durch Aufnahme).

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 04.04.2023 abgeschlossen und zum Handelsregister der FCH Gruppe AG, Heidelberg, eingereicht.

Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01.01.2023, 0:00 Uhr („Verschmelzungsstichtag“). Der Verschmelzung liegt eine Schlussbilanz der Finanz Colloquium Heidelberg GmbH mit Sitz in Heidelberg zum 31.12.2022 zugrunde.

Ein Verschmelzungsbeschluss durch die Anteilsinhaber der Finanz Colloquium Heidelberg GmbH, Heidelberg, und der FCH Gruppe AG, Heidelberg ist nicht erforderlich, da sämtliche Anteile an der Finanz Colloquium Heidelberg GmbH, Heidelberg, von der FCH Gruppe AG, Heidelberg, gehalten werden (§ 62 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 4 Satz 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung, keines Verschmelzungsprüfungsberichts, und keines Abfindungsangebots (§§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 2 u. 3, 12 Abs. 3, 29 Abs. 1, 62 Abs. 1 u. Abs. 4 UmwG). Die Verpflichtungen nach § 62 Abs. 3 UmwG sind in diesem Fall gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG für die Dauer eines Monats nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages zu erfüllen.

Die Aktionäre der FCH Gruppe AG, Heidelberg, werden hiermit jedoch auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 u. Abs. 3 Satz 3 UmwG hingewiesen, wonach Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in welcher über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die FCH Gruppe AG, Heidelberg, zu richten. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung des Einberufungsverlangens nur erfolgen kann, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt wird, da nach Ablauf der Monatsfrist die Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister vorgenommen wird.

Der beurkundete Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre liegen in den Geschäftsräumen der FCH Gruppe AG, Im Bosseldorn 30, 69126 Heidelberg, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

 

Heidelberg, 04.04.2023

Der Vorstand

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