FCR Immobilien AG: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020
Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 08.07.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der FCR Immobilien AG für den offengelegten Konzernabschluss zum 31.12.2020 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 08.07.2022 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der FCR Immobilien AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen die Anteile an der Immoware24 GmbH zum 31.12.2020 möglicherweise fehlerhaft zu hoch bewertet hat (IFRS 9 in Verb. mit IFRS 13). Darüber hinaus fehlen möglicherweise wesentliche Angaben in der steuerlichen Überleitungsrechnung (IAS 12) und Angaben in der Restlaufzeitengliederung der Anleihen und Bankdarlehen (IFRS 7) sind möglicherweise fehlerhaft.
12.07.2022 | Thema Bilanzkontrolle FCR Immobilien AG: Bilanzkontrolle des verkürzten Abschlusses zum 30.06.2020 und des zugehörigen Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2020
Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 08.07.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der FCR Immobilien AG für den verkürzten Abschluss zum 30.06.2020 und den zugehörigen Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2020 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz. 1 Satz 6 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 08.07.2022 eine Prüfung des verkürzten Abschlusses zum 30.06.2020 und des zugehörigen Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2020 der FCR Immobilien AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen die Anteile an der Immoware24 GmbH zum 30.06.2020 möglicherweise fehlerhaft nach der Equity-Methode bilanziert hat (IAS 28).
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 210430 | Bekannt gemacht am: 26.02.2014 12:00 Uhr |
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Neueintragungen | |
25.02.2014 | |
FCR Immobilien Aktiengesellschaft, München, Dantestraße 27, 80637 München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.12.2013 mit Nachtrag vom 15.01.2014. Geschäftsanschrift: Dantestraße 27, 80637 München. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Grundstücken, Bauten und Beteiligungen aller Art, insbesondere Beteiligung an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen betätigen, sowie Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedarf. Grundkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schrade, Matthias, Gröbenzell, *07.04.1979. Vorstand: Raudies, Falk, München, *28.11.1974, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Raudies, Thorsten Jörn, Bad Wildungen, *11.07.1983. Entstanden durch Umwandlung der FCR Immobilien & Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Krailling (Amtsgericht München HRA 82904). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. |