fd Großeinkauf Aktiengesellschaft Fleisch- und Lebensmittelgroßhandel – Hauptversammlung 2016

fd Großeinkauf Aktiengesellschaft Fleisch- und Lebensmittelgroßhandel in Abwicklung

Köln

Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung am 07.10.2016

Der Abwickler lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

am 07.10.2016, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen der PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 3–5, 50672 Köln, ein.

Zur Beschlussfassung der Hauptversammlung wird folgende Tagesordnung gestellt:

Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung
der fd Großeinkauf Aktiengesellschaft
Fleisch- und Lebensmittelgroßhandel in Abwicklung, Köln
am 07.10.2016 in Köln

1.

Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses der fd Großeinkauf Aktiengesellschaft Fleisch- und Lebensmittelgroßhandel in Abwicklung für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 nebst dem Bericht des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Abwickler und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass der Aufsichtsrat aus rechtlichen Gründen den Abschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 der in Abwicklung befindlichen Gesellschaft nicht billigen kann, dieser somit von der Hauptversammlung festzustellen ist. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abwickler und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Hauptversammlung keinen Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns fassen kann, da aus rechtlich zwingenden Gründen der Bilanzgewinn der Verteilungsmasse der in Abwicklung befindlichen Gesellschaft zuzuweisen ist. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen dennoch vor, die Hauptversammlung möge vorsorglich beschließen, den Bilanzgewinn in voller Höhe dem Gewinnvortrag als Verteilungsmasse der Abwicklungsgesellschaft zuzuweisen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Entlastung zu erteilen.

Teilnahmevoraussetzungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind satzungsgemäß nur diejenigen Aktionäre der Gesellschaft oder deren bevollmächtigte Vertreter berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Montag, den 03.10.2016, bei der Gesellschaftskasse oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Dienstag, den 04.10.2016 bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung, ist nach Maßgabe von § 134 Abs. 3 AktG möglich. Die Vollmacht bedarf der von § 134 AktG vorgeschriebenen Form und ist der Gesellschaft – spätestens am Tag der Hauptversammlung – vorzulegen.

Der Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 nebst Bericht des Aufsichtsrats liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu Ihrer Einsicht aus (§ 175 Abs. 2 AktG). Auf Verlangen erhalten Sie als Aktionär eine Abschrift dieser Vorlagen. Eines Vorschlages des Vorstandes/Abwicklers für die Verwendung des Bilanzgewinnes gemäß § 170 Abs. 2 AktG bedarf es nicht, da ein etwaiger Bilanzgewinn nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verteilungsmasse der in Abwicklung befindlichen Gesellschaft zuzuweisen ist.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift fd Großeinkauf Aktiengesellschaft Fleisch- und Lebensmittelgroßhandel in Abwicklung, Kaiser-Wilhelm-Ring 3–5, 50672 Köln. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens 14 Tage vor dem Tage der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 07.10.2016 der Gesellschaft übersandt wurden.

 

Köln, im August 2016

Der Abwickler

H.-J. Krei

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