Feike AG Berlin – außerordentliche Hauptversammlung

Feike AG

Berlin

ISIN DE000A1YCNB3
WKN A1YCNB

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zu der

am Mittwoch, den 21. Februar 2018, 9:00 Uhr,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
in der Kanzlei Landgraf Schneider Rechtsanwälte, PartG,
Zeppelinallee 21, 60325 Frankfurt, ein.

Tagesordnung

1.

Umbenennung der Gesellschaft und Änderung von § 1 der Satzung:

Die Gesellschaft soll von „FEIKE AG“ umbenannt werden „VALENS Holding AG“.

§ 1 der Satzung soll wie folgt geändert werden:

„1. Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Name, Seat and Financial Year
Die Gesellschaft führt die Firma VALENS Holding AG. The Company’s Name is VALENS Holding AG.“
2.

Sitzverlegung und Änderung von § 1 der Satzung:

Der Sitz der Gesellschaft soll von Berlin nach Frankfurt verlegt werden.

§ 1 der Satzung soll wie folgt geändert werden:

„1. Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Name, Seat and Financial Year
Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. The Company’s seat is Frankfurt / Main”
3.

Änderung des Unternehmensgegenstandes und Satzungsänderung

Im Zuge der Sanierung und Neuausrichtung der Gesellschaft hin zu einer Beteiligungsholding im Finanzsektor soll § 2 Abs. 1 der Satzung soll wie folgt neu gefasst werden:

„2. Gegenstand des Unternehmens 2. Object of Business
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige. Object of business of the company is the administration of its own assets, the acquisition of other company’s or parts thereof, as well as any and all transactions connected therewith.”

§ 2 Abs. 1 Satz 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Produktion, Vertrieb und Verkauf von Fußbekleidung, Schuhen, Bekleidung und Sportartikeln) einschließlich der englischen Fassung (Further object of business is the production, distribution and sale of footwear, shoes, apparels and athletics things) soll ersatzlos gestrichen werden.

4.

Wegfall der Vergütungsregelung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats soll künftig ausschließlich durch die Hauptversammlung beschlossen werden. § 13 (Vergütung) der Satzung soll gestrichen und wie folgt neu geregelt werden:

13. Vergütung 13. Reimbursement
Über die Vergütung des Aufsichtsrats entscheidet die Hauptversammlung durch Beschluss. Remuneration for the members of the supervisory board shall be set by the General Shareholders’ Meeting”
5.

Abberufung des Aufsichtsrats

Herr Chaw Kiat Chuaw, geb. am 5. April 1956, wohnhaft: Pulau Pinang wird mit Wirkung als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates abberufen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 sechster Fall Aktiengesetz und § 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

An Stelle des bereits ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrates, Michael Schatzschneider und des abberufenen Mitglieds, Herrn Chaw Kiat Chuaw sollen folgende Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt werden:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a.) Herr James Holmes, geb. am 30. November 1972, 13 West Place, Wimbledon SW 19, 4 UH, Großbritannien, Unternehmer und

b.) Herr Alan O’Doherty, geb. am 22. Februar 1979, wohnhaft: 70, Denmark Road, London SW19 4PQ Großbritannien, Unternehmer

werden für eine Amtszeit von fünf Jahren als Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt.

Weder Herr Holmes, noch Herr O’Doherty sind Mitglied anderer gesetzlich zu bildender inländischer Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- oder ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 die Wienand Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bruchtannenstraße 28, 63801 Kleinostheim für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 zum Jahresabschlussprüfer zu wählen.

FEIKE AG

Der Vorstand

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 14. Februar 2018, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 31. Januar 2018, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung bis spätestens 14. Februar 2018, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend aufgeführten Adresse zugehen:

FEIKE AG
c/o Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG
Zeppelinallee 21
60325 Frankfurt

E-Mail: info@feikeag.com

Im Verhältnis zur FEIKE AG gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der FEIKE AG bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Abweichende Formerfordernisse können sich im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen ergeben. Gemäß § 135 Aktiengesetz müssen die dort genannten Personen die Vollmacht nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Formulare für die Erteilung einer Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 Aktiengesetz sind im Original, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 7. Februar 2018, 24:00 Uhr, ausschließlich zu übersenden an:

FEIKE AG
Investor Relations HV 2018
c/o Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG
Zeppelinallee 21
60325 Frankfurt
E-Mail: info@feikeag.com

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden. Ordnungsgemäße Anträge und Wahlvorschläge, die der jeweilige Aktionär bis zum 7. Februar 2018, 24:00 Uhr, an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.feikeag.com

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.

 

Berlin, im Januar 2018

FEIKE AG

Der Vorstand

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