felto – Filzwelt gAG in Gründung – Hauptversammlung 2017

felto – Filzwelt gAG in Gründung

Soltau

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 4. April 2017 um 19:30 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen eine Abschrift dieser Unterlagen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn als Gewinnrücklage für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft zu verwenden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat besteht nach § 11 unserer Satzung aus sechs Mitgliedern. Ein Mitglied des Aufsichtsrates wird durch den Landkreis Heidekreis bestellt. Der Aufsichtsrat wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
– Frau Dr. Antje Ernst, wohnhaft in Soltau,
– Frau Dr. Marie Luisa Allemeyer, wohnhaft in Göttingen,
– Frau Christine Rothardt, wohnhaft in Wietzendorf,
– Herrn Olaf Hartmann, wohnhaft in Hermannsburg,
– Herrn Horst Geißler, wohnhaft in Bendestorf.

5.

Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grunewald Hartmann Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a)

Die Satzung der Gesellschaft wird in § 6 Abs. 2 wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von 50.000,00 € um höchstens 25.000,00 € durch eine einmalige oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien im Nennbetrag von je 50,00 € gegen Bareinlagen bis zu fünf Jahren ab Eintragung der Aktiengesellschaft zu erhöhen.“

b)

Die Satzung der Gesellschaft wird in § 10 Abs. 2 wie folgt neu gefasst:
„Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsvollmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Jedes Vorstandsmitglied kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der Vorstand und stellvertretende Vorstandsmitglieder sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.“

Gemäß § 20 unserer Satzung sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, die sich bei der Hauptversammlung unter Vorlage ihrer Aktien legitimieren.

 

Soltau im März 2017

Der Vorstand

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