Fiagon AG Medical Technologies – Hauptversammlung 2019

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Fiagon AG Medical Technologies
Hennigsdorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 14.08.2019

Fiagon AG Medical Technologies

Hennigsdorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 20. September 2019, um 11.00 Uhr, in den Kanzleiräumen der MOCK Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Uhlandstraße 6, 10623 Berlin, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Prof. Dr. Desinger, Dr. Dirk Mucha Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat, schlägt vor, ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 20. September 2019 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, sechs der folgenden Kandidaten zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

a)

Prof. Dr. Walter Rust, Rechtsanwalt und Notar in der MOCK Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Berlin, wohnhaft in Berlin,

b)

Thomas Krause, Kaufmann, Geschäftsführer der BFB Brandenburg Kapital GmbH, wohnhaft in Potsdam,

c)

Tim Irish, Kaufmann, Geschäftsführer der Pembrokeshire Retreats Ltd. mit Sitz in London, wohnhaft in London,

d)

Hua (Alex) Liu, Geschäftsführer der Sino-German Alpha Holding Co. Ltd mit Sitz in Camana Bay/Grand Cayman Cayman Islands, wohnhaft in Shanghai/China,

e)

Dr. Clemens Scholz, Geschäftsführer bei der W.O.M. World of Medicine GmbH mit Sitz in Berlin, wohnhaft in Berlin,

f)

Dr. Weiching Jeffrey Chen, Arzt, wohnhaft in Peking/China,

g)

Dr. Adriaan Hart de Ruijter, Unternehmer, Geschäftsführer der Cascara Ventures BVBA mit Sitz in Brüssel/Belgien, wohnhaft in Overijse/Belgien

Die Wahl wird als Einzelwahl durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1 [letzter Halbsatz], 101 Abs. 1 [erster Halbsatz] AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

TOP 5:

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die UHY Deutschland AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

TOP 6:

Beschlussfassung über die Aufhebung von § 4 Absatz 10 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2017/I)

Das von der Hauptversammlung am 14. September 2017 beschlossene Genehmigte Kapital 2017/I gemäß § 4 Absatz 10 der Satzung wurde vollständig ausgeschöpft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 4 Absatz 10 der Satzung wird aufgehoben und erhält damit folgenden Wortlaut:

„(10) aufgehoben“.

TOP 7:

Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Absatz 1 Satz 2 der Satzung

Der Aufsichtsrat soll künftig auch mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden bestimmen können. Die Satzung ist daher entsprechend zu ändern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 14 Absatz 1 Satz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„In dieser oder in einer folgenden Sitzung wählt der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter; sofern in dieser Satzung auf den oder die Stellvertreter des Vorsitzenden Bezug genommen wird, ist damit – im Falle des Vorhandenseins mehrerer Stellvertreter – einer der Stellvertreter gemeint.“

TOP 8:

Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Absatz 6 Satz 2 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 16 Absatz 6 Satz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsratsvorsitzende oder dessen Stellvertreter legt die Form der Beschlussfassung verbindlich fest; außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch schriftliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung zulässig, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter dies für den Einzelfall bestimmt; die Stimmabgaben der Aufsichtsratsmitglieder sind in dem Fall nur innerhalb einer vom Vorsitzende oder dessen Stellvertreter bestimmten Frist möglich; gibt ein Aufsichtsratsmitglied innerhalb dieser Frist keine Stimme ab, wird dies als Enthaltung gewertet.“

TOP 9:

Beschlussfassung über die Streichung von § 16 Absatz 4 Satz 2 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 16 Absatz 4 Satz 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

TOP 10:

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Sofern die Hauptversammlung durch Beschluss für ein Aufsichtsratsmitglied eine Vergütung festgelegt hat, erhält das Aufsichtsratsmitglied die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt, sowie Ersatz für tatsächlich im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit anfallende Reisekosten in angemessenem Umfang pro Sitzungstag gegen Vorlage entsprechender Nachweise.

TOP 11:

Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsmitglied Dr. Friedrich Jacobi

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vorstandsmitglied Dr. Friedrich Jacobi wird das Vertrauen entzogen.

Information zum Datenschutz

Die Fiagon AG Medical Technologies verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung angefallenen Daten löschen wir, nachdem die Speicherung insbesondere zum Nachweis der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Für die Verarbeitung ist die Fiagon AG Medical Technologies die verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Aktionäre haben gegenüber der Fiagon AG Medical Technologies hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, sowie ein Recht auf Datenübertragung.

Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Fiagon AG Medical Technologies unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Fiagon AG Medical Technologies
Neuendorfstraße 23
16761 Hennigsdorf
Tel: +49-3302-2012-10
Fax: +49-3301-2012-115
Email: info@fiagon.de

Die Aktionäre haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die für das Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow.

Anträge und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind der Gesellschaft unter der Anschrift

Fiagon AG Medical Technologies
Neuendorfstraße 23b
16761 Hennigsdorf

zu übersenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft und ohne Begründung zu stellen, bleibt unberührt.

 

Hennigsdorf, 9. August 2019

Der Vorstand

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