Ficus Wohnen AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Ficus Wohnen AG

Ludwigshafen am Rhein

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die J.C.M. Holding GmbH, Dudenhofen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass der J.C.M. Holding GmbH unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) sowie gleichzeitig unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) gehört.

Ludwigshafen am Rhein, Januar 2022

 

Der Vorstand

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