Ficus Wohnen AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Ludwigshafen am Rhein

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 16.08.2022, um 11.00 Uhr

in der Geschäftsstelle des Notars Dr. Peter Wolf
Zollhofstraße 3
67059 Ludwigshafen am Rhein

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10.50 Uhr.

Tagesordnung

1)

Vorlage des festgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 40.041,75 auf neue Rechnung vorzutragen.

3)

Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4)

Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsräten Andrea Mink, Alexander Knapp und Gerhard Mink (ab 30.11.2021) für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. Dem Aufsichtsratmitglied Martin Petter (bis 30.11.2021) soll ausdrücklich keine Entlastung erteilt werden.

5)

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderung

a) Das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 100.000,-, welches eingeteilt ist in 100.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, wird gegen Bareinlage um einen Betrag von bis zu EUR 200.000,- (in Worten: Euro zweihunderttausend) auf maximal EUR 300.000,- erhöht durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien als Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 200.000,-. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

b) Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt für die Aktionäre 1:2, d. h. für eine neue Aktie können zwei neue Aktie bezogen werden. Die neuen Aktien werden zum Preis von EUR 1,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist wird mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots betragen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

d) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 31.12.2022 mindestens 100.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.

e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft, insbesondere § 3 der Satzung und § 4 der Satzung, entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

 

Ludwigshafen am Rhein, den 06.07.2022

 

Der Vorstand

 

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