Ficus Wohnen AG, Ludwigshafen/Rhein – Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung durch Urteil §§ 248a, 249 Abs. 1 S. 1 AktG (Nichtigkeitsklage und Anfechtungsklage der Aktionärin Nathalie Freifrau von und zu Gilsa)

Ludwigshafen/​Rhein

Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung durch Urteil §§ 248a, 249 Abs. 1 S. 1 AktG

Gemäß §§ 248a, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat mit seinem am 09.06.2022 verkündeten und der Gesellschaft am 14.6.2022 zugestellten Urteil die Nichtigkeitsklage und Anfechtungsklage der Aktionärin Nathalie Freifrau von und zu Gilsa gegen die folgenden auf den außerordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft vom 15.10.2021 und vom 23.11.2021 gefassten Beschlüsse

Beschlüsse der Hauptversammlung vom 15.10.2021 zu Tagesordnungspunkt (TOP 1) über die Änderung der Firma, zu Tagesordnungspunkt (TOP 2) über die Streichung der englischen Übersetzung des Satzungstextes und zu Tagesordnungspunkt (TOP 3) über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderungen.

Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23.11.2021 durch welche das bisherige Aufsichtsratsmitglied Martin Petter abberufen und als neues Aufsichtsratsmitglied Gerhard Mink bestellt wurde.

abgewiesen.

Das Urteil ist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist am 05.07.2022 rechtskräftig geworden.

 

Ludwigshafen am Rhein, den 19.07.2022

 

Der Vorstand

 

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