FIDAL Aktiengesellschaft: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
FIDAL Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 02.06.2020

FIDAL Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 16.07.2020, um 14 Uhr,

in der Rechtsanwaltskanzlei Lux & Bruckhaus,
Von-Beckerath-Straße 11, 47799 Krefeld

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.)

Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf ab 01.07.2019 bis zum Tage der Hauptversammlung

2.)

Vorschlag des Vorstandes zur Auflösung der Gesellschaft nach § 262 Absatz 1 Nr. 2 AktG

In Anbetracht der dargelegten Situation der Gesellschaft und aufgrund der Tatsache, dass eine Geschäftsfortführung auch mit einem veränderten Geschäftsmodell nicht möglich erscheint, schlägt der Vorstand vor, dass die Hauptversammlung beschließen möge, die Gesellschaft nach § 262 Absatz 2 Nr. AktG aufzulösen. Die Abwicklung soll gemäß § 265 Abs. 1 AktG durch den Vorstand als Abwickler erfolgen.

3.)

Bei Annahme des Vorschlages zu 2.) Beschluss über die Beibehaltung des Geschäftsjahres

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für den Fall der Annahme des Beschlusses zu 2.) vor, das Geschäftsjahr in der Abwicklung beizubehalten. Das Geschäftsjahr soll demnach jeweils vom 01. Januar bis zum 31.12. eines jeden Jahres dauern.

4.)

Änderung der Satzung, Sitzverlegung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Krefeld zu verlegen und die Satzung wie folgt zu ändern:

§ 1 Ziffer 2: Sitz der Gesellschaft ist Krefeld.

5.)

Wahl zweier Aufsichtsratsmitglieder

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat auf Antrag des Vorstandes für die aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herren Thilo Achenbach und Hans-Joachim Boers die Herren Wolfgang Weber und Thomas Sperlinger als Ersatzaufsichtsräte gemäß § 104 Absatz 1 Sätze 1 und 2 AktG bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung bestellt. Herr Sperlinger hat sein Amt als Ersatzmitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum 30.06.2020 niedergelegt. Es ist daher die Zuwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung geboten, da der Aufsichtsrat der FIDAL AG aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

a) Herrn Detlef Nötzel, geboren am 21.04.1964 in Duisburg, wohnhaft in Krefeld, und

b) Herrn Sadri Rudari, geboren am 05.10.1986 in Poduvje, wohnhaft in Duisburg.

Hinweise an die Aktionäre zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nach § 123 Absatz 3 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 15 der Satzung berechtigt, wenn sie ihre Aktien vor der Hauptversammlung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0800 / 228 7000 bei einer der nachgenannten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung fünf Werktage frei bleiben, mithin hat die Hinterlegung bis spätestens zum 08.07.2020 zu erfolgen.

Hinterlegungsstelle ist die Geschäftsstelle Krefeld der Gesellschaft:

FIDAL AG
Frau Klasen
Wüstrathstraße 10
47829 Krefeld

Aktien können auch bei jedem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die Hinterlegung gilt auch dann bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, mithin bis 09.07.2020, in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift, der Gesellschaft nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0800 / 228 7000 unter folgender Anschrift einzureichen:

FIDAL AG
Frau Klasen
Wüstrathstraße 10
47829 Krefeld

Hinweise an die Aktionäre zum Stimmrecht in der Hauptversammlung

Auf je € 1,00 Nennbetrag der Aktie entfällt eine Stimme.

Hinweis an die Aktionäre wegen der aktuellen Einschränkungen hinsichtlich Versammlungen wegen des COvid19-Erregers („Corona-Virus“)

Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen sehr genau, und der Schutz der Gesundheit unserer Aktionäre ist uns ein wichtiges Gut. Die weitere Entwicklung der bereits in Deutschland und Europa getroffenen Maßnahmen ist zum Zeitpunkt der Einladung nicht mit hinreichender Sicherheit absehbar. Es ist unter Umständen möglich, dass der geplante Termin aufgrund von behördlichen Einschränkungen in Bezug auf Versammlungen oder aufgrund des allgemeinen Gesundheits-schutzes nicht stattfinden kann. In diesem Fall werden wir die Hauptversammlung aufheben und einen neuen Termin festlegen und zu diesem erneut einladen. Wir werden Sie bei rechtzeitiger Hinterlegung Ihrer Aktien gemäß den vorstehenden Bestimmungen sowie den Bestimmungen der Satzung über entsprechende Entwicklungen umgehend informieren, nachdem wir eine Entscheidung getroffen haben.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2020

Der Vorstand der FIDAL AG

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