FIDAL Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

FIDAL Aktiengesellschaft

Krefeld

Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, dem 23. Juni 2016, um 16.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der FIDAL AG
St.-Anton-Str. 56, 47798 Krefeld

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015 und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung zu Ihrer Einsicht aus. Auf Verlangen erhalten Sie als Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.

Hinweise an die Aktionäre zum Stimmrecht in der Hauptversammlung

Auf je € 1,00 Nennbetrag der Aktie entfällt eine Stimme. Gemäß § 140 Abs. 2 AktG sind in der Hauptversammlung auch die Vorzugsaktionäre stimmberechtigt.

Tagesordnung

1.)

Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des vorgelegten und testierten Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2015

2.)

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2015 und zum bisherigen Geschäftsverlauf 2016

3.)

Verlesung des Beschlusses des Aufsichtsrates vom 23.06.2016, zur Feststellung des mit einem uneingeschränkten Testat versehenen Jahresabschlusses 2015

4.)

Verwendung des Bilanzgewinns 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Den ausgewiesenen Bilanzverlust per 31.12.2015 in Höhe von € 96.198,20 teilweise mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 7.492,02 zu verrechnen und den verbleibenden Betrag € 88.706,18 auf neue Rechnung vorzutragen.

5.)

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

6.)

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

7.)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 40474 Düsseldorf, Tersteegenstr. 19–31 zum Jahresabschlussprüfer, zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2016 und den Prüfungen nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz zu wählen.

8.)

Sitzverlegung

Der Vorstand schlägt vor, den Paragraph 1 Nr. 2 der Satzung wie folgt zu ändern:

Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.

9.)

Sonstiges

Hinweise an die Aktionäre zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nach § 123 Absatz 3 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 15 der Satzung berechtigt, wenn sie ihre Aktien vor der Hauptversammlung während der üblichen Geschäftsstunden bei einer der nachgenannten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung fünf Werktage frei bleiben, mithin hat die Hinterlegung bis spätestens zum 15.06.2016 zu erfolgen.
Hinterlegungsstelle ist die Gesellschaft:

FIDAL AG
Vorstandssekretariat (Frau Oellers)
St.-Anton-Straße 56
47798 Krefeld

Aktien können auch bei jedem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die Hinterlegung gilt auch dann bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, mithin bis 16.06.2016, in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift der Gesellschaft, während der üblichen Geschäftsstunden unter folgender Abschrift einzureichen:

FIDAL AG
z.Hd. Frau Oellers (Vorstandssekretariat)
St.-Anton-Straße 56
47798 Krefeld

 

Krefeld, im Mai 2016

Der Vorstand der FIDAL AG

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