FIDAL AktiengesellschaftKrefeldEinladung zu der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 23. Juni 2016, um 16.00 Uhr
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1.) |
Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des vorgelegten und testierten Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2015 |
2.) |
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2015 und zum bisherigen Geschäftsverlauf 2016 |
3.) |
Verlesung des Beschlusses des Aufsichtsrates vom 23.06.2016, zur Feststellung des mit einem uneingeschränkten Testat versehenen Jahresabschlusses 2015 |
4.) |
Verwendung des Bilanzgewinns 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Den ausgewiesenen Bilanzverlust per 31.12.2015 in Höhe von € 96.198,20 teilweise mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 7.492,02 zu verrechnen und den verbleibenden Betrag € 88.706,18 auf neue Rechnung vorzutragen. |
5.) |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
6.) |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen. |
7.) |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 40474 Düsseldorf, Tersteegenstr. 19–31 zum Jahresabschlussprüfer, zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2016 und den Prüfungen nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz zu wählen. |
8.) |
Sitzverlegung Der Vorstand schlägt vor, den Paragraph 1 Nr. 2 der Satzung wie folgt zu ändern: Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. |
9.) |
Sonstiges |
Hinweise an die Aktionäre zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nach § 123 Absatz 3 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 15 der Satzung berechtigt, wenn sie ihre Aktien vor der Hauptversammlung während der üblichen Geschäftsstunden bei einer der nachgenannten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung fünf Werktage frei bleiben, mithin hat die Hinterlegung bis spätestens zum 15.06.2016 zu erfolgen.
Hinterlegungsstelle ist die Gesellschaft:
FIDAL AG
Vorstandssekretariat (Frau Oellers)
St.-Anton-Straße 56
47798 Krefeld
Aktien können auch bei jedem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die Hinterlegung gilt auch dann bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, mithin bis 16.06.2016, in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift der Gesellschaft, während der üblichen Geschäftsstunden unter folgender Abschrift einzureichen:
FIDAL AG
z.Hd. Frau Oellers (Vorstandssekretariat)
St.-Anton-Straße 56
47798 Krefeld
Krefeld, im Mai 2016
Der Vorstand der FIDAL AG