FIDAL Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

FIDAL Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, dem 21. Juni 2018, um 15.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der FIDAL AG
Schwindstraße 10, 60325 Frankfurt/M.

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017 und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung zu Ihrer Einsicht aus. Auf Verlangen erhalten Sie als Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.

Tagesordnung

1.)

Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des vorgelegten und testierten Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2017

2.)

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2017 und zum bisherigen Geschäftsverlauf 2018

3.)

Verlesung des Beschlusses des Aufsichtsrates, zur Feststellung des mit einem uneingeschränkten Testat versehenen Jahresabschlusses 2017

4.)

Verwendung des Bilanzgewinns 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2017 in Höhe von € 10.230,07 wird mit dem Bilanzverlust des Vorjahres verrechnet. Der verbleibende Bilanzverlust von € 90.642,77 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

5.)

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

6.)

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

7.)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in 10623 Berlin, Fasanenstraße 77, und 60325 Frankfurt am Main, Niedenau 13–19, zum Jahresabschlussprüfer zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2018 zu wählen.

8.)

Sonstiges

Hinweise an die Aktionäre zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nach § 123 Absatz 3 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 15 der Satzung berechtigt, wenn sie ihre Aktien vor der Hauptversammlung während der üblichen Geschäftsstunden bei einer der nachgenannten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung fünf Werktage frei bleiben, mithin hat die Hinterlegung bis spätestens zum 13.06.2018 zu erfolgen.

Hinterlegungsstelle ist die Gesellschaft:

FIDAL AG
Frau Wondracek (Vorstandssekretariat)
Schwindstraße 10
60325 Frankfurt/M.

Aktien können auch bei jedem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die Hinterlegung gilt auch dann bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, mithin bis 14.06.2018, in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift, der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter folgender Anschrift einzureichen:

FIDAL AG
Frau Wondracek (Vorstandssekretariat)
Schwindstraße 10
60325 Frankfurt/M.

Hinweise an die Aktionäre zum Stimmrecht in der Hauptversammlung

Auf je € 1,00 Nennbetrag der Aktie entfällt eine Stimme.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2018

Der Vorstand der FIDAL AG

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