Film House Germany AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Film House Germany AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 30.07.2020

Film House Germany AG

Berlin

WKN: A0MFZS ● ISIN: DE000A0MFZS1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Montag den 14.09.2020, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr),
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Rungestraße 9, 10179 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.      Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen

II.      Anmeldung, Nachweis des Anteilsbesitzes, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:

Film House Germany AG
Rungestraße 9
10179 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@filmhousegermany.com
Telefax: +49 30 24 65 65 24

III.      Freiwillige Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse in der Einberufung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 07. September 2020 (24:00 Uhr), unter oben angegebener Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 24. August 2020 (00:00 Uhr) zu beziehen. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz.

 

Berlin, im Juli 2020

Film House Germany AG

Der Vorstand

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