Finamon AG, Düsseldorf – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs.2 S.3 AktG (Ausgabe von bis zu 46.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres)

Finamon AG

Düsseldorf

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs.2 S.3 AktG

Die Hauptversammlung der Finamon AG hat am 28. Februar 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 46.000 durch Ausgabe von bis zu 46.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung vorliegt, bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2023/​I) und § 6 der Satzung der Gesellschaft entsprechend ergänzt.

Das bedingte Kapital 2023/​I dient der Gewährung von Bezugsrechten aus den Wandelinstrumenten gemäß den Bestimmungen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.02.2023.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Finamon AG hat den Vorstand ebenfalls am 28.02.2023 dazu ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 28.02.2028, Wandeldarlehensverträge oder wirtschaftlich vergleichbare Instrumente (Wandelinstrumente), nach Maßgabe der in der Hauptversammlung beschlossenen Bedingungen und weiterer Darlehensbedingungen zu begeben bzw. abzuschließen.

Der Vorstand der Finamon AG hat nach der am 28.02.2023 in der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, am 28.02.2023 beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und am 23.03.2023 einen Wandeldarlehensvertrag in Höhe von insgesamt EUR 575.000,00 abgeschlossen.

Das Wandeldarlehen beinhaltet das Wandlungsrecht des Darlehensgebers nach Ablauf einer Laufzeit von 36 Monaten ab Inanspruchnahme des Darlehens, den Darlehensbetrag („Wandlungsbetrag“) in 46.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis von EUR 12,50 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft, umzuwandeln. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 28.02.2023 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses, die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat und eine Erklärung des Vorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats über den Abschluss eines Wandeldarlehensvertrags wurden beim Handelsregister Düsseldorf (HRB 97146) hinterlegt.

 

Düsseldorf, im April 2023

Finamon AG

Der Vorstand

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