financial.com AG – Hauptversammlung

financial.com AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014

Der Vorstand der financial.com Aktiengesellschaft, München, lädt die Aktionäre der Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 20. April 2015, 11 Uhr, in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Georg-Muche-Straße 3, 80807 München, ein.
Tagesordnung
1.

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der financial.com AG zum 31.12.2014 und des Berichts des Aufsichtsrats
2.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Tätigkeit des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt zu vergüten:
a.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Rolf Richter erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung in Höhe von € 10.000,–.
b.

Der bis zu seinem Ausscheiden am 17.09.2014 amtierende stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Dr. Ernst zur Linden erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung in Höhe von € 7.123,–.
c.

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Eric Wasescha erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung in Höhe von € 10.000,–.
d.

Das ab 17.09.2014 amtierende Aufsichtsratsmitglied Herr Werner Engelhardt erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung in Höhe von € 2.877,–.
3.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Gunther Deutsch, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von € 535.464,64 (Jahresüberschuss 2014 € 503.465,90 zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 20.775,74 zuzüglich Erträge aus der Kapitalherabsetzung in Höhe des Nennbetrags der in 2014 eingezogenen Aktien von € 11.223,00) auf neue Rechnung vorzutragen.
7.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Einziehung eigener Aktien zum Zwecke der Kapitalherabsetzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, Aktien der financial.com AG zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb eigener Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung gilt bis zum 19.04.2020. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrfach durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt mittels eines im Bundesanzeiger veröffentlichten öffentlichen Erwerbsangebots.

Der von der Gesellschaft im Rahmen des Erwerbsangebots gebotene Kaufpreis je Aktie darf nicht weniger als € 30,– und nicht mehr als € 60,– (nachfolgend: „Kaufpreisspanne“) betragen. Innerhalb der zulässigen Kaufpreisspanne wird der zu bietende Kaufpreis vom Vorstand nach eigenem Ermessen festgelegt. Das Volumen des Erwerbsangebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, sind die angedienten Aktien im Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre am Grundkapital – ggf. nach Durchführung eines etwaig erforderlichen Spitzenausgleichs – zu berücksichtigen. Bei nur teilweiser Ausübung des Andienungsrechts durch einen andienenden Aktionär wächst der nicht ausgeübte Teil des Andienungsrechts den übrigen andienenden Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital zu.

Der Vorstand wird des Weiteren ermächtigt, Aktien der financial.com AG, die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, zum Zwecke der Kapitalherabsetzung einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 6 AktG). Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.

Vorstehende Ermächtigung betreffend die Einziehung der erworbenen eigenen Aktien kann einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ausgeübt werden.

Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.
8.

Einfügung § 9a (Änderung der Fassung dieser Satzung) in die Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, in die Satzung folgenden neuen § 9a einzufügen:

„9a Änderung der Fassung dieser Satzung

Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat ermächtigt.“
9.

Neufassung von § 10 Ziff. 3 (Ort und Einberufung) der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 Ziff. 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Die Hauptversammlung muss mindestens mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einberufen werden.“
10.

Änderung von § 13 Ziff. 1 und 3 (Jahresabschluss) der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 Ziff. 1 und 3 der Satzung wie folgt zu ändern (Änderungen unterstrichen):

„1. Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den Geschäftsbericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und – sofern der Jahresabschluss nach den gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen ist – dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. nach Eingang des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, sofern eine Prüfung erfolgt, sind der Jahresabschluss, der Geschäftsbericht, ggf. der Prüfungsbericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen.

3. Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung, hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden hat. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Verwendung des Bilanzgewinns und wählt – sofern der Jahresabschluss nach den gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen ist – den Abschlussprüfer.“

Zu Tagesordnungspunkt 7: Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:

Der Vorstand hat zu Punkt 7 der Tagesordnung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die unter Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter teilweiser Einschränkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Andienungsrechts der Aktionäre auf Grund der Möglichkeit eines Spitzenausgleichs erstattet. Dieser Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

Durch die zu Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Ermächtigung wird die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in die Lage versetzt, bis zum 19. April 2020 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des derzeitigen oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Gesellschaft soll die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein im Bundesanzeiger veröffentlichtes öffentliches Kaufangebot zu erwerben. Hierbei kann jeder Aktionär der Gesellschaft im Rahmen des ihm jeweils zustehenden Andienungsrechts entscheiden, ob und wie viele Aktien er anbieten möchte. Übersteigt die angediente Anzahl die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, sind die angedienten Aktien grundsätzlich im Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre am Grundkapital zu berücksichtigen, wobei die Durchführung eines etwaig erforderlichen Spitzenausgleichs vorgesehen werden kann. Außerdem soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit kann die Anzahl der von den einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Der Vorstand hält einen hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt sowie gegenüber den Aktionären für angemessen.

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht bedarf der Textform und muss am Tage der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Der Jahresabschluss der financial.com Aktiengesellschaft zum 31.12.2014 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.

München, den 12.03.2015

Der Vorstand

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