finCraft AG, Bad Homburg v. d. Höhe – Bekanntmachung nach § 183a Abs. 2 Satz 1 AktG: Ausgabe von 381.799 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien

finCraft AG

Bad Homburg v. d. Höhe

HRB 15701

Bekanntmachung nach § 183a Abs. 2 Satz 1 AktG

 

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. April 2022 wurde das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 760.000,00 um EUR 381.799,00 auf EUR 1.141.799,00 durch Ausgabe
von 381.799 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Sacheinlagen
erhöht.

Von einer externen Gründungsprüfung wurde gemäß §§ 183 Abs. 1 Satz 1, 33a Abs. 1 Nr.
2 AktG abgesehen. Gegenstand der Sacheinlage sind die folgenden Darlehensrückzahlungsforderungen
gegenüber der Gesellschaft:

 
Name/​Firma Wohnort/​Sitz Rechtsgrundlage /​ Höhe der eingebrachten Forderung
Content Software GmbH Bad Homburg v.d. Höhe Darlehensverträge vom 17.05.2021 sowie vom 17.11.2021
Wolfram Hepp Heidelberg Darlehensverträge vom 17.05.2021 sowie vom 01.11.2021
Dr. Matthias Eishold Frankfurt am Main Darlehensvertrag vom 20.05.2021
Gamini Muthukumarana Hofheim Darlehensvertrag vom 29.06.2021
Weinrich Familien Fonds GbR Friedberg Darlehensvertrag vom 26.07.2021
Andrea Bittner Berlin Darlehensvertrag vom 21.09.2021
Dr. Christian Steinle Stuttgart Darlehensvertrag vom 11.10.2021
Gabriele Weinrich Friedberg Darlehensvertrag vom 01.11.2021
Gustav Egger Niedernhausen Darlehensvertrag vom 25.11.2021
Volker Neuwirth Wuppertal Darlehensvertrag vom 01.12.2021

 

Der Wert der Sacheinlagen erreicht jeweils den gesamten Ausgabebetrag der dafür jeweils
zu gewährenden Aktien und beträgt unter Heranziehung des durch den Sachverständigen
Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ermittelten
Marktpreises (Verkehrswert)

 

EUR 1.020.416,67 für die seitens der Content Software GmbH eingebrachten Darlehensrückzahlungsforderungen,

EUR 358.045,83 für die seitens Herrn Wolfram Hepp eingebrachten Darlehensrückzahlungsforderungen,

EUR 205.583,33 für die seitens Herrn Dr. Matthias Eishold eingebrachte Darlehensrückzahlungsforderung,

EUR 102.383,33 für die seitens Herrn Gamini Muthukumaran eingebrachte Darlehensrückzahlungsforderung,

EUR 102.216,67 für die seitens der Weinrich Familien Fonds GbR eingebrachte Darlehensrückzahlungsforderung,

EUR 50.854,17 für die seitens Frau Andrea Bittner eingebrachte Darlehensrückzahlungsforderung,

EUR 101.483,33 für die seitens Herrn Dr. Christian Steinle eingebrachte Darlehensrückzahlungsforderung,

EUR 50.700,00 für die seitens Frau Gabriele Weinrich eingebrachte Darlehensrückzahlungsforderung,

EUR 126.489,58 für die seitens Herrn Gustav Egger eingebrachte Darlehensrückzahlungsforderung,
und

EUR 101.050,00 für die seitens Herrn Volker Neuwirth eingebrachte Darlehensrückzahlungsforderung.

 

Es wird versichert, dass mir Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende
Zeitwert am Tag der tatsächlichen Einbringung der Sacheinlagen auf Grund neuer oder
neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist, als die von dem Sachverständigen
angenommenen Werte, nicht bekannt geworden sind.

 

 

Frankfurt am Main, den 21.04.2022

 

Dr. Stefan Steib
Vorstand

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