FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft
Marburg
Sehr geehrter FiNet-Aktionär,
wir laden Sie ein zur
Ordentlichen Hauptversammlung der
FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg,
am Donnerstag, 25. August 2022, 14:00 Uhr,
(Virtuelle Hauptversammlung)
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung in dieser Einladung.
I. |
TAGESORDNUNG |
1. |
VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31.12.2021, DES LAGEBERICHTES UND DES BERICHTES DES AUFSICHTSRATS Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Fall des Berichts des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet Financial Services Network AG („FiNet AG“), Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt sowie über die Internetseite (https://ag.finet.de, dort unter: Geschäftsberichte) zugänglich. |
2. |
VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS 2021 |
2.1 |
Sachstand Das Grundkapital besteht aus 784.692 Namensaktien im Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 1,00. Die FiNet AG hält 54.000 Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 als eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Somit sind dividendenberechtigt insgesamt 730.692 Namensaktien. |
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2.2 |
Beschlussfassung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 575.419,84
Klarstellend weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass die bereits in Höhe von EUR 0,25 pro Namensaktie, insgesamt somit EUR 182.673,00, erfolgte Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn auf die vorstehende Dividende in voller Höhe anzurechnen ist. Zur Auszahlung kommen auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses entsprechend dem vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag noch EUR 0,10 (= 0,35 ./. 0,25) pro Namensaktie, insgesamt somit EUR 73.069,20. |
3. |
ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
4. |
ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 |
4.1 |
Sachstand Herr Daniel Zinser ist mit Wirkung zum 31. Januar 2021 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Marburg vom 10. Mai 2021 ist Herr Marcus Columbu zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und in der Hauptversammlung vom 14. Dezember 2021 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats der FiNet bestellt worden. Der Entlastungsbeschluss bezieht sich somit auf folgende Personen und Zeiträume:
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4.2 |
Beschlussfassung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszeiten für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
5. |
BESTELLUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 DER FINET AG |
5.1 |
Sachstand
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5.2 |
Beschlussfassung Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor zu beschließen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2022 zum Abschlussprüfer zu bestellen. |
6. |
NEUWAHL DES AUFSICHTSRATS |
6.1 |
Sachstand
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6.2 |
Beschlussfassung Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der FiNet AG zu bestellen:
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II. |
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS |
1. |
TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG |
1.1 |
Stimmberechtigtes Grundkapital Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung hat die FiNet AG nach § 4 Abs. 1 der Satzung ein Grundkapital in Höhe von EUR 784.692,00. Es ist eingeteilt in 784.692 Namensaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00. Davon werden derzeit 54.000 Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 als eigene Aktien von der FiNet AG gehalten, die in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt sind (§ 71b AktG). Das stimm- und dividendenberechtigte Grundkapital beträgt somit EUR 730.692,00. Zur Ausübung des Stimmrechts und damit teilnahmeberechtigt sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. |
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1.2 |
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts- Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2021 („MaßnG“) in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG, das noch bis zum 31. August 2022 anwendbar ist, hat der Vorstand am 22. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 23. Mai 2022 entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters, als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre an der Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre Stimmen abgeben. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats, teils unter Hinzuschaltung durch Videokonferenz, in den Geschäftsräumen der FiNet AG, Neue Kasseler Straße 62 C-E, 30539 Marburg, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 im Kalenderjahr 2022 („Hauptversammlung 2021“) als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des MaßnG führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre insbesondere auch über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird das Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Wir bitten unsere Aktionäre um besondere Beachtung des Verfahrens zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. |
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1.3 |
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung Unbeschadet der nachstehend im Einzelnen beschriebenen weiteren Möglichkeiten zur Verfolgung der Hauptversammlung und der Ausübung ihrer Stimmrechte können Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über das internetbasierte Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem („FiNet-HV-System“) an der Hauptversammlung virtuell teilnehmen. Sie können über die dort vorgesehenen Auswahlfelder auch ihre Stimmrechte ausüben und Bevollmächtigungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilen. Das FiNet-HV-System ist unter
zugänglich. Die Login-Daten für das FiNet-HV-System sowie weitere Einzelheiten werden den Aktionären mit der auch auf dem Postweg versandten Einladung übermittelt. |
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1.4 |
Stimmabgabe über das FiNet-HV-System bei Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen und ihre Stimmen während der Hauptversammlung unmittelbar über das FiNet-HV-System abgeben. Die Stimmabgabe von teilnehmenden Aktionären durch das FiNet-HV-System erfolgt in dem vom Versammlungsleiter bestimmten Zeitraum nach der Freigabe der Abstimmung. Bis zum Ende dieses Zeitraums ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe möglich. Um die Stimmabgabe mit dem FiNet-HV-System vornehmen zu können, bedarf es individueller Login-Daten. Der Zugang zum FiNet-HV-System erfolgt über die Internetseite der Gesellschaft unter
Ausführlichere Informationen zu diesem Verfahren erhalten die Aktionäre mit der schriftlichen Einladung. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
abgerufen werden. |
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1.5 |
Stimmabgabe durch Briefwahl Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht alternativ im Wege der Briefwahl ausüben, d.h. ohne an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nicht aus. Per Briefwahl abzugebende Stimmen können über das Internet
oder unter Verwendung des hierfür der Einladung beigefügten bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss spätestens bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es der erforderlichen Login-Daten, die in der schriftlichen Einladung enthalten sind. Der Zugang zu dem FiNet-HV-System erfolgt über die Internetseite der Gesellschaft unter
Die mittels des Briefwahlformulars und somit nicht über das Internet abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 22. August 2022 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein: FiNet AG c/o Hauptversammlung Sollte der Aktionär sein Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß sowohl mittels des Briefwahlformulars als auch über das Internet ausüben, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels des Briefwahlformulars erfolgte Stimmabgabe als verbindlich betrachtet. Sofern sich der Aktionär allerdings für die virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung über das FiNet-HV-System entscheidet, werden alle zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen, sei es per Brief oder Internet, widerrufen. Auch Aktionärsvertreter können sich der Briefwahl bedienen. Insoweit gelten die Vorschriften für die Stimmrechtsvertretung und Vollmachtserteilung (wie nachstehend jeweils beschrieben, vgl. Abschnitt „Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung“) entsprechend, insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung. Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl erhalten die Aktionäre zusammen mit der schriftlichen Einladung. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
abgerufen werden. |
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1.6 |
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).
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1.7 |
Ausübung des Fragerechts im Wege der elektronischen Kommunikation Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 MaßG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. An der Hauptversammlung teilnahmeberechtigte Aktionäre können ihre Fragen bis Dienstag, 23. August 2022 (24.00 Uhr MESZ), der Gesellschaft über das FiNet-HV-System unter Nutzung des dort enthaltenen (Online-)Formulars übermitteln. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen gegebenenfalls auch der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs genannt wird. |
2. |
ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET Alle Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung am 25. August 2022 in unserem FiNet-HV-System unter
verfolgen. Für den Zugang bedarf es der erforderlichen Login-Daten, die in der schriftlichen Einladung enthalten sind. Der Bericht des Vorstands steht nach der Hauptversammlung auch für die interessierte Öffentlichkeit unter der genannten Webadresse zur Verfügung. |
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3. |
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die Stimmabgabe sowie im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Fragen. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert. solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: FiNet AG c/o Datenschutz Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: FiNet AG |
Mit freundlichen Grüßen
Marburg, im Juli 2022
FiNet AG
Der Vorstand