FinLab AG – Hauptversammlung 2015

FinLab AG
Frankfurt am Main
WKN 121806 ISIN DE0001218063
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 17. Juli 2015

im MesseTurm, Raum „Gamma“

Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Freitag, den 17. Juli 2015 um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im MesseTurm Raum „Gamma“, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main stattfindet.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

ifb Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Achim Lindner hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zum Ablauf der regulären Amtszeit von Herrn Lindner, d.h. bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 zu beschließen hat,

Herrn Bernd Förtsch, Vorstand Börsenmedien AG, Kulmbach,

in den Aufsichtsrat zu wählen.
* * *

Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung an:

FinLab AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 – 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

FinLab AG
Abteilung Recht
Grüneburgweg 18
60322 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 7191280 – 217
E-Mail: rechtsabteilung@altira-group.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 10. Juli 2015 (24:00 Uhr), zugehen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 10. Juli 2015, 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 10. Juli 2015. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Frankfurt am Main, im Juni 2015

FinLab AG

Der Vorstand

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