fintegra Holding AG, Nürnberg – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (MÜLLER Holding GmbH gehören mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung in Form einer Kapitalmehrheit und einer Stimmmehrheit an der fintegra Holding AG)

von Red. LG

Artikel

fintegra Holding AG

Nürnberg

Amtsgericht Nürnberg, HRB 40349

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Hiermit geben wir gemäß § 20 Abs. 6 AktG folgende Beteiligungen an unserer Gesellschaft bekannt:

1.
Die MÜLLER Holding GmbH mit Sitz in Nürnberg (Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg, HRB 26732) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung in Form einer Kapitalmehrheit und einer Stimmmehrheit an der fintegra Holding AG gehört.

Herr Dr. Rolf Müller, wohnhaft in Nürnberg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm kraft Zurechnung der von der MÜLLER Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien nach §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung in Form einer Kapitalmehrheit und einer Stimmmehrheit an der fintegra Holding AG gehört.

2.
Die Priority Aktiengesellschaft mit Sitz in Herford (Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, HRB 5456) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der fintegra Holding AG gehört.

Herr Oliver Flaskämper, wohnhaft in Herford, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt, dass ihm kraft Zurechnung der von der Priority Aktiengesellschaft unmittelbar gehaltenen Aktien nach §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der fintegra Holding AG gehört.

 

Vorstand der
fintegra Holding AG

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