FiNUM.Finanzhaus AG: Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
FiNUM.Finanzhaus AG
Wiesbaden
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG 18.02.2020

FiNUM.Finanzhaus AG

Wiesbaden

Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Die FiNUM.PrivateFinanceHolding GmbH, Wiesbaden, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der FiNUM.Finanzhaus AG gehört.

Die JDC Group AG, Wiesbaden, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar die Mehrheit der Aktien und der Stimmrechte, und damit zugleich auch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien, an der FiNUM.Finanzhaus AG gehören, da ihr gemäß §16 Abs. 4 AktG i.V.m. § 20 Abs. 1 S. 2 AktG die von der FiNUM.PrivateFinanceHolding GmbH gehaltenen Aktien an der FiNUM.Finanzhaus AG zuzurechnen sind.

 

Wiesbaden im Februar 2020

FiNUM.Finanzhaus AG

Der Vorstand

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