First Climate AG: Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
First Climate AG
Bad Vilbel
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG 14.05.2020

First Climate AG

Bad Vilbel

ISIN: DE000A0CA4T3/ WKN A0CA4T

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 18. Juli 2019 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.068.412,00 um EUR 1.017.103,00 auf EUR 3.05.309,00, eingeteilt in 3.051.309 nennwertlose Stückaktien, herabzusetzen.

Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung ( §§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 4:3. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 4 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zu dreo auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.017.103,00 um Wertminderungen und sonstige Verluste auszugleichen.

Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 30.09.2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt.

Mit Record Tag 14. Mai 2020 abends und Valuta 15. Mai 2020 werden die St.- 4.068.412- girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 4 : 3 zusammengelegt. Für je 4 alte Aktien ( ISIN DE000A0CA4T3) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie ( ISIN DE000A288995) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 01.01.2019 gewinnberechtigt.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Bank AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der First Climate AG bleibt unverändert.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 4 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen ( ISIN DE000A289AQ5) eingebucht.

Verbleibende Aktienspitzen werden von der Clearstream Banking AG nach Ablauf des 29. Mai 2020 wertlos ausgebucht und an die zentrale Abwicklungsstelle, Bankhaus Gebr. Martin AG, übertragen.

Gebührenerstattungen von Seiten der First Climate AG sind nicht vorgesehen.

 

Bad Vilbel, im Mai 2020

First Climate AG

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