First Climate AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
First Climate AG
Bad Vilbel
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 11.06.2019

First Climate AG

Bad Vilbel

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 18. Juli 2019 um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des festgestellten IFRS Konzernabschlusses, des Berichtes des Vorstands und des Berichtes des Aufsichtsrats über das abgeschlossene Geschäftsjahr 2018 sowie Ausblick

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a) Das EUR 4.068.412,00 betragende Grundkapital der Gesellschaft, eingeteilt in 4.068.412 auf den Inhaber lautende Stückstammaktien, wird um EUR 1.017.103,00 auf EUR 3.051.309,00, eingeteilt in 3.051.309 auf den Inhaber lautende Stückstammaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückstammaktie, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 4:3, um in Gesamthöhe von EUR 1.017.103,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 4 auf den Inhaber lautende Stückstammaktien zu drei auf den Inhaber lautenden Stückstammaktie zusammengelegt werden.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses zu regeln.

c) In Anpassung an den vorstehenden Beschluss erhält § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 3.051.309,00 und ist eingeteilt in 3.051.309 Stückstammaktien.“

6.

Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen, jedoch insgesamt höchstens um bis zu € 1.525.654,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für die aufgrund des Bezugsverhältnisses entstehenden Spitzenbeträge auszuschließen.

Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem genehmigten Kapital zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals abzuändern.

Aufgrund der Schaffung des genehmigten Kapitals wird § 4 Abs. 4 der Satzung wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen, jedoch insgesamt höchstens um bis zu € 1.525.654,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für die aufgrund des Bezugsverhältnisses entstehenden Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem genehmigten Kapital zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals abzuändern.“

7.

Verschiedenes (ohne Beschlussfassung)

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung ist jeder Aktionär zur Teilnahme berechtigt, sofern er sich bei folgender Adresse bis spätestens am siebten Tag (11. Juli 2019) vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet hat:

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Fax: +49 (0) 6101 – 556 58-7964
E-Mail: daniel.lippok@firstclimate.com

Gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung ist zudem ein Nachweis der Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu erbringen. Dies hat durch eine in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erstellte Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder – wenn sie ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren – durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, eine Wertpapiersammelbank oder ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages (27. Juni 2019) vor der ordentlichen Hauptversammlung (record date) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag (11. Juli 2019) vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung zugehen.

Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvollmacht

Die Aktionäre, die nicht selbst an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG

Anfragen, Anträge (Gegenanträge) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der ordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Fax: +49 (0) 6101 – 556 58-7964
E-Mail: daniel.lippok@firstclimate.com

Wir werden etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangen sind, den Aktionären gegenüber zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschläge werden wir ebenfalls an die Aktionäre kommunizieren.

Angaben zum Kapital und den Stimmrechten

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 4.068.412 und ist eingeteilt in 4.068.412 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt 4.068.412. Die Gesellschaft hält 1 eigene Aktie.

 

Bad Vilbel, im Juni 2019

First Climate AG

Der Vorstand

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