First Sensor AG: Dividendenbekanntmachung

First Sensor AG

Berlin

ISIN: DE0007201907
WKN:720190

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der First Sensor AG, Berlin, hat am 24. Juni 2021 gemäß dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, vom Bilanzgewinn in Höhe von EUR 52.434.108,45 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 5.761.782 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,56 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, EUR 0,00 in die Gewinnrücklagen und den danach verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR 46.672.326,45 in den Gewinnvortrag einzustellen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 29. Juni 2021, fällig.

Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zentrale Zahlstelle ist die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrem depotführenden Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrem depotführenden Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag

 

Berlin, im Juni 2021

First Sensor AG

Der Vorstand

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