First Sensor AG – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktie

First Sensor AG
Berlin
ISIN: DE0007201907
WKN:720190
Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Einziehungsrecht)

Die ordentliche Hauptversammlung der First Sensor AG hat am 28. Mai 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 27. Mai 2020 eigene Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 16. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Gleichzeitig wurde die bisher bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 17. Juni 2010 aufgehoben, soweit von ihr bis dahin kein Gebrauch gemacht wurde.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung der First Sensor AG verwiesen, der am 16. April 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Berlin, im Mai 2015

First Sensor AG

Der Vorstand

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