firstfive AGFrankfurt am MainAmtsgericht Frankfurt am Main, HRB 56960Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlungam Montag, 7. Januar 2019,um 15:00 Uhr,in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
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1. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 AktG und § 5a der Satzung der firstfive AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 AktG werden die Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich durch die Aktionäre bestimmt. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. Gemäß § 102 AktG erfolgt die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. |
2. |
Sonstiges |
Der Vorstand
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