Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
firstfive AG Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung | 11.09.2019 |
firstfive AGFrankfurt am MainAmtsgericht Frankfurt am Main, HRB 56960Einberufung der ordentlichen Hauptversammlungam Montag, 21. Oktober 2019,um 15:00 Uhr,in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Berichts des Aufsichtsrats gem. § 173 I AktG |
||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes gem. § 174 I AktG Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 weist einen Jahresüberschuss von € 27.570,87 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2019 auf neue Rechnung vorzutragen. |
||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 gem. § 120 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 gem. § 120 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 5a Abs. 5 der Satzung für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 folgende Vergütungen zu zahlen:
|
||||||||||
6. |
Nochmalige Beschlussfassung über die Verwendung der Bilanzgewinne gem. § 174 I AktG für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 In der Zeit vom 16.05.2013 bis 07.01.2019 war der Aufsichtsrat nur kommissarisch tätig. Die ordnungsgemäße Wahl erfolgte im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung am 07.01.2019. In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats am 17.01.2019 wurden die Jahresabschlüsse erneut wie folgt festgestellt:
|
||||||||||
7. |
Vor diesem Hintergrund hat auch eine erneute Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 gem. § 120 AktG zu erfolgen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für die genannten Jahre Entlastung zu erteilen. |
||||||||||
8. |
Aus gleichem Grund erfolgt auch eine erneute Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des kommissarisch tätigen Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 gem. § 120 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des kommissarisch tätigen Aufsichtsrats für die genannten Jahre Entlastung zu erteilen. |
||||||||||
9. |
Sonstiges Aktuelle Entwicklung der Gesellschaft |
Der Vorstand