firstfive AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
firstfive AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 11.09.2019

firstfive AG

Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 56960

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, 21. Oktober 2019,

um 15:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Fellnerstr. 7-9, in 60322 Frankfurt am Main

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Berichts des Aufsichtsrats gem. § 173 I AktG

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes gem. § 174 I AktG

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 weist einen Jahresüberschuss von € 27.570,87 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2019 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 gem. § 120 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 gem. § 120 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 5a Abs. 5 der Satzung für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 folgende Vergütungen zu zahlen:

Vorsitzender des Aufsichtsrats: € 750,– pro Quartal
Mitglied des Aufsichtsrats: € 375,– pro Quartal
6.

Nochmalige Beschlussfassung über die Verwendung der Bilanzgewinne gem. § 174 I AktG für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017

In der Zeit vom 16.05.2013 bis 07.01.2019 war der Aufsichtsrat nur kommissarisch tätig. Die ordnungsgemäße Wahl erfolgte im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung am 07.01.2019. In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats am 17.01.2019 wurden die Jahresabschlüsse erneut wie folgt festgestellt:

6.1.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 weist einen Jahresfehlbetrag von € 33.022,53 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.

6.2.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 weist einen Jahresfehlbetrag von € 118.789,98 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.

6.3.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 weist einen Jahresfehlbetrag von € 111.289,94 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.

6.4.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 weist einen Jahresfehlbetrag von € 67.013,88 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.

6.5.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 weist einen Jahresfehlbetrag von € 18,753,10 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2018 auf neue Rechnung vorzutragen.

7.

Vor diesem Hintergrund hat auch eine erneute Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 gem. § 120 AktG zu erfolgen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für die genannten Jahre Entlastung zu erteilen.

8.

Aus gleichem Grund erfolgt auch eine erneute Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des kommissarisch tätigen Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 gem. § 120 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des kommissarisch tätigen Aufsichtsrats für die genannten Jahre Entlastung zu erteilen.

9.

Sonstiges

Aktuelle Entwicklung der Gesellschaft

 

Der Vorstand

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