flatex AG: Zulassungsbeschluss

flatex AG

Frankfurt am Main

Zulassungsbeschluss

Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)

bis zu
Stück 27.856.637
(Euro 27.856.637)
auf den Namen lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 –

und zwar

Stück 27.273.137
(Euro 27.273.137,00)
auf den Namen lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020 –
(bestehendes Grundkapital)

und

bis zu
Stück 406.000
(Euro 406.000,00)
auf den Namen lautende Stammaktien
aus der von der Hauptversammlung am 30.10.2014 beschlossenen
bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2014/I)
– mit Gewinnanteilberechtigung vom Beginn des Geschäftsjahres an,
für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist –

sowie

bis zu
Stück 177.500
(Euro 177.500,00)
auf den Namen lautende Stammaktien
aus der von der Hauptversammlung am 28.08.2015 beschlossenen
bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2015/I)
– mit Gewinnanteilberechtigung vom Beginn des Geschäftsjahres an,
für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist –

– dauerhaft globalverbrieft –

– ISIN DE000FTG1111 –

der

flatex AG, Frankfurt am Main,

zugelassen.

 

Frankfurt am Main, 23.10.2020

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

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