Fleurop AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Fleurop Aktiengesellschaft

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 21. August 2022 um 09:00 Uhr (MESZ)

im Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade,
Lützowufer 15, 10785 Berlin

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

In Ausübung ihrer Befugnis gemäß § 29 der Satzung der Gesellschaft haben der Vorstand und der Aufsichtsrat beschlossen, von dem EUR 3.652.752,37 betragenden Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2021 einen Teilbetrag von EUR 1.826.376,18 in die anderen Gewinnrücklagen der Gesellschaft einzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 1.826.376,19 aus dem Bilanzgewinn der Fleurop Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr in die Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

6.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a.)

Die Gesellschaft wird bis zum 21. August 2027 ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben.

b.)

Der Erwerb erfolgt mittels eines an diejenigen Aktionäre gerichteten Kaufangebots, deren Partnerschaft mit der Gesellschaft endet. Der Erwerbspreis beträgt EUR 150,00 pro Aktie. Das Kaufangebot beschränkt sich auf eine Aktie pro Aktionär. Der Erwerb eigener Aktien von Aktionären, deren Partnerschaft mit der Gesellschaft endet, dient der Umsetzung der Aktionärsvereinbarung vom 19. Februar 2003.

c.)

Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, zur Umsetzung der Aktionärsvereinbarung vom 19. Februar 2003 neuen Partnern der Gesellschaft zum Kauf anzubieten. Das Verkaufsangebot beschränkt sich auf eine Aktie pro Partner. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft an Partner der Gesellschaft abgegeben werden, beträgt EUR 150,00 pro Aktie. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

d.)

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung erfolgt dergestalt, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht wird (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand wird ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend der Zahl der eingezogenen Aktien zu ändern.

e.)

Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 15. August 2021 erteilte und bis zum 16. August 2026 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.

7.

Ermächtigung zur Einziehung bereits von der Gesellschaft erworbener eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a.)

Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung vorangegangener Hauptversammlungen von der Gesellschaft erworben wurden, zur Umsetzung der Aktionärsvereinbarung vom 19. Februar 2003 neuen Partnern der Gesellschaft zum Kauf anzubieten. Das Verkaufsangebot beschränkt sich auf eine Aktie pro Partner. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft an Partner der Gesellschaft abgegeben werden, beträgt EUR 150,00 pro Aktie. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

b.)

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung vorangegangener Hauptversammlungen von der Gesellschaft erworben wurden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung erfolgt dergestalt, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht wird (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand wird ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend der Zahl der eingezogenen Aktien zu ändern.

8.

Satzungsänderung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Fleurop Aktiengesellschaft in § 11 Absatz 5 wie folgt:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 10,5 T€, der stellvertretende Vorsitzende in Höhe von 12,5 T€, sowie der Vorsitzende in Höhe von 15,0 T€ gegebenenfalls zeitanteilig für jeden vollen Monat der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, sowie ein Tagegeld in Höhe von 300 € bzw. der Vorsitzende in Höhe von 600 € für jede Aufsichtsratssitzung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden ihre im Interesse der Gesellschaft getätigten baren Auslagen erstattet.“

sowie in § 19 Absatz 1 wie folgt zu ändern:

„Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 600,00, gegebenenfalls zeitanteilig für jeden vollen Monat der Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat, sowie ein Tagegeld in Höhe von EUR 300,00, der Vorsitzende in Höhe von EUR 600,00, für jede Verwaltungsratssitzung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Stellungnahme des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der Fleurop Aktiengesellschaft hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2022 die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2.-8. von Vorstand bzw. Aufsichtsrat eingehend besprochen und ist mit diesen Beschlussvorschlägen mehrheitlich einverstanden.

Adresse für die Anmeldung und eventuelle Anträge, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Übersendung von Anträgen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären bekannt:

Fleurop Aktiengesellschaft
Lindenstraße 3-4
12207 Berlin

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung bekannt:

Fleurop AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung muss spätestens bis zum 18. August 2022 um 24:00 Uhr (MESZ) erfolgen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens zwei Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 18. August 2022, zugehen.

Bevollmächtigung und Vertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen bevollmächtigten Mitaktionär ausüben lassen. Für die Vollmacht ist die Textform erforderlich. Als besonderer Service wird zusätzlich angeboten, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen, der ausschließlich gemäß individueller Weisung des Aktionärs abstimmt.

 

Berlin, im Juli 2022

Fleurop Aktiengesellschaft

Vorstand

 

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