Fleurop Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Fleurop Aktiengesellschaft
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 14.07.2020

Fleurop Aktiengesellschaft

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 16. August 2020 um 10:00 Uhr.

Da aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie im Zeitpunkt der Einberufung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung nicht vorhersehbar ist, ob eine Hauptversammlung unter Anwesenheit der Aktionäre und aller anderen Beteiligten überhaupt zulässig sein wird und um unsere Aktionäre sowie alle anderen Beteiligten zu schützen, wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die Hauptversammlung wird in der Grünebaum Gesellschaft für Event Logistik mbH, Leibnizstrasse 38 in 10625 Berlin, abgehalten und für angemeldete Aktionäre live im Internet übertragen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

In Ausübung ihrer Befugnis gemäß § 29 der Satzung der Gesellschaft haben der Vorstand und der Aufsichtsrat beschlossen von dem EUR 187.787,43 betragenden Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2019 einen Teilbetrag von EUR 93.893,71 in die anderen Gewinnrücklagen der Gesellschaft einzustellen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auch den verbleibenden Teilbetrag von EUR 93.893,72 aus dem Bilanzgewinn der Fleurop Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2019 in die Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

6.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die von der Hauptversammlung der Fleurop AG am 23. August 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft am 23. August 2020 aus. Die Gesellschaft soll jedoch auch nach diesem Zeitpunkt zum Erwerb eigener Aktien berechtigt sein. Hierbei soll von der Möglichkeit einer Ermächtigung für bis zu fünf Jahre Gebrauch gemacht werden, die § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz vorsieht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a.)

Die Gesellschaft wird bis zum 16. August 2025 ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben.

b.)

Der Erwerb erfolgt mittels eines an diejenigen Aktionäre gerichteten Kaufangebots, deren Partnerschaft mit der Gesellschaft endet. Der Erwerbspreis beträgt EUR 150,00 pro Aktie. Das Kaufangebot beschränkt sich auf eine Aktie pro Aktionär. Der Erwerb eigener Aktien von Aktionären, deren Partnerschaft mit der Gesellschaft endet, dient der Umsetzung der Aktionärsvereinbarung vom 19. Februar 2003.

c.)

Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, zur Umsetzung der Aktionärsvereinbarung vom 19. Februar 2003 neuen Partnern der Gesellschaft zum Kauf anzubieten. Das Verkaufsangebot beschränkt sich auf eine Aktie pro Partner. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft an Partner der Gesellschaft abgegeben werden, beträgt EUR 150,00 pro Aktie. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

d.)

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung erfolgt dergestalt, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht wird (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand wird ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend der Zahl der eingezogenen Aktien zu ändern.

e.)

Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 23. August 2015 erteilte und bis zum 23. August 2020 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend Covid-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 8 S. 1 Covid-19-Gesetz wird die Hauptversammlung am 9. Juni 2020 ab 10:00 Uhr live in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft übertragen.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Adresse für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Übersendung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen bekannt:

Fleurop Aktiengesellschaft
Lindenstraße 3-4
12207 Berlin
Telefax: 030 / 713 71-231

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung bekannt:

Fleurop AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 – 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens zwei Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 13. August 2020, 24:00 Uhr, zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen.

Bevollmächtigung und Vertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen bevollmächtigten Mitaktionär ausüben lassen. Für die Vollmacht ist die Textform erforderlich. Als besonderer Service wird zusätzlich angeboten, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen, der ausschließlich gemäß individueller Weisung des Aktionärs abstimmt. Darüber hinaus wird in diesem Jahr aufgrund des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit geschaffen, per Briefwahl abstimmen zu können.

Unterlagen und Erläuterungen zu diesen Zwecken werden unseren im Aktienregister eingetragenen Aktionären im Rahmen des Einladungsversands zur Verfügung gestellt.

 

Berlin, im Juli 2020

Fleurop Aktiengesellschaft

Vorstand

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