Forexone Deutschland Aktiengesellschaft: Außerordentliche Hauptversammlung

Forexone Deutschland AG

Düsseldorf

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 20. Januar 2023, um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Hauschild Böttcher, Schadow Arkaden, Blumenstraße 28, 40212 Düsseldorf.

Tagesordnung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

TOP 1Vereinfachte Kapitalherabsetzung mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung

(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft, das derzeit EUR 250.000 beträgt und in 250.000 auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,- EUR eingeteilt ist, wird um EUR 200.000 auf EUR 50.000 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt als vereinfachte Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff AktG durch Zusammenlegung von Aktien, um in Höhe von EUR 200.000 EUR Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Herabsetzung des Grundkapitals wird in der Weise durchgeführt, dass die existierenden 250.000 Aktien im Verhältnis 5:1 zusammengelegt werden.

(2)

Zugleich wird das auf EUR 50.000 herabgesetzte Grundkapital um EUR 450.000 auf EUR 500.000 durch Ausgabe von 450.000 neuen auf den Namen des Inhabers lautende Aktien im Nennwert von je EUR 1,- gegen Bareinlagen erhöht. Sie werden zum Betrag von 1,- EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 450.000 ausgegeben. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 450.000 neuen Aktien wird ausschließlich zugelassen: Die StarOne Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60420.

(3)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Insbesondere sollen alte Aktienurkunden wegen der Änderung der rechtlichen Verhältnisse gegen neue Aktienurkunden umgetauscht werden.

(4)

Ziff. 6.1 und 6.2 der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst:

6.1

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000 (in Worten: fünfhunderttausend Euro) und ist eingeteilt in 500.000 Aktien im Nennbetrag von je 1 Euro pro Aktie

6.2

Die Aktien lauten auf den Namen. Dies gilt auch für junge Aktien aus einer Kapitalerhöhung, sofern der Kapitalerhöhungsbeschluss keine abweichende Bestimmung enthält.

TOP 2 – Änderung der Satzung

Ziff. 1.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

1.1.

Die Firma der Gesellschaft lautet: Eurobond-Immo AG

Ziff. 2.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

2.1.

Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Privat- und Geschäftskunden an eine Bank oder einen lizensierten Broker sowie die in § 34c (Nr. 1 und 3) GewO aufgeführten Handlungen wie die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume und der Nachweis der Gelegenheit hiervon sowie die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten sowie die wirtschaftliche Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.

Teilnahmebedingungen

Zum Zeitpunkt der Einberufung hatte die Gesellschaft 250.000 Aktien im Nennbetrag zu je 1,- EUR ausgegeben, von denen zum Zeitpunkt der Einberufung 250.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der dortigen Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher Sprache unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft in Textform an die nachstehend genannte Adresse bis spätestens am Donnerstag, den 12. Januar 2023 unter Angabe des Anteilsbesitzes zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur dortigen Ausübung des Stimmrechts kann gemäß Ziff. 18.5 der Satzung durch Nachweis über im Eigentum befindliche Aktien auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen und ist durch eine in Textform in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des Kreditinstitutes oder der Gesellschaft nachzuweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Vollmacht bedarf nach § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG, Ziff. 16.3 der Satzung der schriftlichen Form.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen:

Forexone Deutschland Aktiengesellschaft
– Hauptversammlung FOD –
Flinger Str. 11,
40213 Düsseldorf,
Deutschland
Telefax: +49/​211/​3237414
info@forexone-deutschland.de

 

Düsseldorf, den 12. Dezember 2022

Forexone Deutschland Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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