Forexone Deutschland Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Forexone Deutschland Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Einladung zur Hauptversammlung 2015

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der

ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 19. Juni 2015, um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Forexone Deutschland Aktiengesellschaft (nachfolgend auch: die „Gesellschaft“), Flinger Str. 11, 40213 Düsseldorf, Deutschland.

Tagesordnung
1.)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31.12.2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr zum 31.12.2014.
2.)

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung aus dem Geschäftsjahr 2014

Der Jahresfehlbetrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2014 auf EUR 2.727,00.
Mit dem Verlustvortrag von EUR 251.140,18 ergibt sich ein Bilanzverlust von EUR 253.867,18.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 253.867,18 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.)

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Entlastung des Vorstandsmitgliedes im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
4.)

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
5.)

Beschluss über die Änderung der Firma der Gesellschaft sowie entsprechende Satzungsänderung

Es soll entschieden werden über die Änderung der Firma der Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der HV vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Firma der Gesellschaft wird in StarOne Akquise AG geändert. § 1.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
Die Firma der Gesellschaft lautet: StarOne Akquise AG.
6.)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Breuer Höfer Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 der Gesellschaft zu wählen.
7.)

Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Forexone Deutschland AG

Gemäß der Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2014 wurden die Aufsichtsratsmitglieder bestellt „für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 beschließt“. Die Mandate der Aufsichtsratmitglieder enden automatisch am Ende dieser Hauptversammlung. Es ist daher ein neuer Aufsichtsrat zu wählen.

Nach §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1 AktG, 101 Abs. 1 AktG und dem derzeitigen Wortlaut von Ziff. § 10 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, deren Amtsdauer jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung währt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt, sofern die Hauptversammlung bei der Wahl keine kürzere Amtszeit festlegt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn André Rütten für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung folgende Personen zur Bestellung in den Aufsichtsrat vor, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt:

Herrn André Rütten, Geschäftsführer der StarOne Beteiligungsgesellschaft mbH, Solingen

Herrn Jörn C. Moeser, Geschäftsführer der Smarts Service- und Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf

Herrn Thomas Busch, Industriekaufmann, Kerken

Die Hauptversammlung ist an diese Vorschläge nicht gebunden.

Teilnahmebedingungen

Zum Zeitpunkt der Einberufung hatte die Gesellschaft 250.000 Stückaktien ausgegeben, von denen zum Zeitpunkt der Einberufung 250.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der dortigen Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher Sprache unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden hierfür mitgeteilten Adresse spätestens am Freitag, den 12. Juni 2015, 24:00 Uhr, zugehen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur dortigen Ausübung des Stimmrechts kann gemäß Ziff. 18.5 der Satzung durch Nachweis über im Eigentum befindliche Aktien auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen und ist durch eine in Textform in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des Kreditinstitutes oder der Gesellschaft nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist Freitag, der 29. Mai 2015, 00:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft, zu beziehen.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen:

Forexone Deutschland Aktiengesellschaft
– Hauptversammlung FOD –
Flinger Str. 11, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Telefax: +49/211/3237414
info@forexone-deutschland.de

Die Eintrittskarten werden den Aktionären, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, vor Beginn der Hauptversammlung zugesandt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen.

Die Vollmacht bedarf nach § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG, Ziff. 16.3 der Satzung der schriftlichen Form.

Düsseldorf, den 07. Mai 2015

Forexone Deutschland Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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