FORIS AG
Bonn
WKN 577580
ISIN DE0005775803
Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung hat am 15. Juni 2015 zu Tagesordnungspunkt 2 folgenden Beschluss gefasst:
Ausschüttung einer Dividende von 0,10 EURO je dividendenberechtigte Stückaktie; | 494.051,40 EURO |
dies sind bei 4.940.514 dividendenberechtigten Stückaktien | |
Gewinnvortrag | 548.350,06 EURO |
Bilanzgewinn | 1.042.401,46 EURO |
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 16. Juni 2015 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute. Sofern der Aktionär seine Kirchenzugehörigkeit der Depotbank mitgeteilt hat, wird zusätzlich die Kirchensteuer einbehalten und bei der Bemessung der Kapitalertragsteuer als Sonderausgabe berücksichtigt.
Zahlstelle ist das Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen.
Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine hierfür gültige Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (sowie gegebenenfalls Kirchensteuer) ausgezahlt. Das gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag unter Berücksichtigung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat vermindern.
Bonn, im Juni 2015
Der Vorstand