Formblitz AG – Hauptversammlung 2018

FORMBLITZ AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 24. August 2018 um 12.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen (Potsdamer Strasse 131, 10783 Berlin) stattfindenden Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 nebst Anhang sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Die zu dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Potsdamer Str. 131, 10783 Berlin) eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenfrei übermittelt. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen. Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 bereits festgestellt hat, ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 999.523,55 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 14,00 je dividendenberechtigter
Stückaktie; angesichts von insgesamt 55.560 dividendenberechtigter Stückaktien
ergibt dies einen Gesamt-Ausschüttungsbetrag in Höhe von

EUR

777.840,00

Vortrag auf neue Rechnung: EUR 221.683,55
Bilanzgewinn: EUR 999.523,55

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 29. August 2018.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Hinblick auf die mit einer Abschlussprüfung verbundenen Kosten auf eine derartige Prüfung für den Jahresabschluss des laufenden Geschäftsjahres 2018 zu verzichten.

6.

Abberufung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats

Angesichts einer bevorstehenden Änderung der Mehrheitsverhältnisse soll dem künftigen Mehrheitsaktionär die Möglichkeit eröffnet werden, den Aufsichtsrat mit Personen seines Vertrauens zu besetzen.

Für den Fall, dass die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt nicht bis zum Ende der Hauptversammlung niederlegen werden, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

7.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum vom 01.01. -24.08.2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für den Zeitraum vom 01.01.- 24.08.2018 Entlastung zu erteilen.

8.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01.01. -24.08.2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01.01.- 24.08.2018 Entlastung zu erteilen.

9.

Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche gegen Organmitglieder

Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder schlagen vor, dass die Gesellschaft auf alle etwaigen Ersatzansprüche gegen amtierende und frühere Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat im höchstzulässigen Umfang unter Berücksichtigung der Grenzen des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG verzichtet.

10.

Wahl des Aufsichtsrats

Angesichts einer bevorstehenden Änderung der Mehrheitsverhältnisse soll dem künftigen Mehrheitsaktionär die Möglichkeit eröffnet werden, den Aufsichtsrat mit Personen seines Vertrauens zu besetzen. Aus diesem Grunde enthalten sich Vorstand und Aufsichtsrat eigener Kandidatenvorschläge.

II. Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich (einschließlich Telefax) oder per E-Mail angemeldet haben. Der Versammlungstag und der letzte Tag der Anmeldefrist sind hierbei nicht mitzurechnen. Somit hat die Anmeldung bis spätestens 17. August 2018 (letzter Anmeldetag) bei der Gesellschaft wahlweise unter folgenden Anschriften zu erfolgen:

per Post: Formblitz AG, Potsdamer Straße 131, 10783 Berlin

per Telefax-Nr. 030/25924489

per E-Mail: karl@formblitz.de

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 17. August 2018 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (Umschreibungsstopp).

2.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 Abs. 9 AktG genannte Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

3.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

4.

Anträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG sowie sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit der hier einberufenen Hauptversammlung sind an die unter vorstehender Ziffer 1 näher bezeichneten Adressen zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Anträge von Aktionären, die rechtzeitig unter einer der angegebenen Adressen eingegangen sind, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden den anderen Aktionären zugänglich gemacht werden.

 

Berlin, im Juni 2018

FORMBLITZ AG

Der Vorstand

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