FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft
Meerbusch
Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Sätze 2 und 3 UmwG
Verschmelzung der Fortress Multi-Service Center Second Holding GmbH, Meerbusch
Die Fortress Multi-Service Center Second Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 14414, soll als übertragende Gesellschaft auf die FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft, Klaus-Bungert-Straße 3, 40468 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10164, verschmolzen werden. Demgemäß überträgt die Fortress MSC I GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2022 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der Fortress Multi-Service Center Second Holding GmbH zum 31. Dezember 2021 als Schlussbilanz zugrunde.
Der Verschmelzungsvertrag soll in Bälde abgeschlossen werden; sein Entwurf wurde am heutigen Tag zum Handelsregister der FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft eingereicht. Da das Stammkapital der Fortress Multi-Service Center Second Holding GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Fortress Multi-Service Center Second Holding GmbH nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, §§ 8 Abs. 3 Satz 1, HS. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 UmwG.
Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach bedarf es zum Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrags eines Verschmelzungsbeschlusses der Hauptversammlung der FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, also die mindestens 200 Stückaktien der FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft halten, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Einberufungsverlangen sind an die FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft zu richten.
In den Geschäftsräumen der FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft, Klaus-Bungert-Straße 3, 40468 Düsseldorf, sind zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen ausgelegt
1. |
der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, |
2. |
Jahresabschlüsse und Lageberichte der FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2021, 2020 und 2019, |
3. |
Jahresabschlüsse der Fortress Multi-Service Center Second Holding GmbH für die Geschäftsjahre 2021, 2020 und 2019. |
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
Düsseldorf, im Juni 2022
FORTRESS Immobilien Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –