FPB Holding Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der FPB Holding Aktiengesellschaft

Stora Enso Paper GmbH

Düsseldorf

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der FPB Holding Aktiengesellschaft, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf

 

Die außerordentliche Hauptversammlung der FPB Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“)
vom 2. Februar 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, die Stora Enso Paper GmbH, Düsseldorf, gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 13,26 je auf den Namen lautender
Stückaktie der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. April 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft
beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 94485 eingetragen. Mit dieser Eintragung sind
kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft in das Eigentum
der Stora Enso Paper GmbH übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft
von der Stora Enso Paper GmbH

eine Barabfindung in Höhe von EUR 13,26
je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen
Prüfer, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
geprüft und bestätigt.

Vom Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses
in das Handelsregister der Gesellschaft an ist die Barabfindung mit jährlich fünf
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre werden unter ihrer im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragenen Anschrift gesondert kontaktiert und um Mitteilung der für
die Auszahlung der Barabfindung nebst Zinsen erforderlichen Angaben, insbesondere
der jeweiligen Kontoverbindung, gebeten.

Alternativ können die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Minderheitsaktionäre
unmittelbar einen Auszahlungsantrag an die folgende Adresse stellen:

 

Stora Enso Paper GmbH
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Telefax: 0211 581 4994

Der Auszahlungsantrag sollte die folgenden Angaben enthalten:

 

Betreff: Auszahlungsantrag Barabfindung FPB Squeeze-Out;

Vollständiger Name und Anschrift des Anspruchstellers;

Anzahl der gehaltenen Aktien an der Gesellschaft;

Bankverbindung zur Entgegennahme des Auszahlungsbetrages

Die Stora Enso Paper GmbH behält sich vor, sich von ihrer Zahlungspflicht durch Hinterlegung
des Barabfindungsbetrags nebst angefallener Zinsen beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf,
Hinterlegungsstelle, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, unter Verzicht auf die Rücknahme
zu befreien, soweit die Barabfindung nicht bis zum Ablauf des 15. August 2022 an die
abfindungsberechtigten Minderheitsaktionäre ausgezahlt werden konnte.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß
§ 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft
rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese
höhere Barabfindung allen Aktionären der Gesellschaft gewährt werden, deren Aktien
infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Stora Enso Paper GmbH übergegangen
sind.

 

Düsseldorf, im April 2022

 

Die Geschäftsführung

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