framepool Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

framepool Aktiengesellschaft

München

Hauptversammlung 16. Dezember 2015

Wir laden Sie als unseren Aktionär zu der am
Mittwoch, den 16. Dezember 2015 um 16:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Infanteriestraße 11A/Geb. E, 80797 München stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
der Framepool Aktiengesellschaft
ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

2.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Neuss, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

II.

Etwaige Anträge nach § 122 Abs. 2 AktG oder nach §§ 126, 127 AktG sind zu richten an die Gesellschaft unter der Anschrift Framepool Aktiengesellschaft, Infanteriestraße 11A/Geb. E, 80797 München, per Post, per Telefax unter der Telefaxnr. 089/30 76 48-790, oder per E-Mail unter der Anschrift Ulrike.Ziegler@framepool.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens 14 Tage vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 2. Dezember 2015, der Gesellschaft übersandt wurden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist.

III.

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014, der Lagebericht für die Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 können in den Geschäftsräumen der

Framepool Aktiengesellschaft, Infanteriestraße 11A/Geb.E, 80797 München

eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

IV.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft sind. Der Gesellschaft nicht namentlich bekannte Aktionäre haben ihre Aktionärseigenschaft nachzuweisen.

 

München, im November 2015

Framepool Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.