framepool Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

framepool Aktiengesellschaft

München

Hauptversammlung 14. Dezember 2016

Wir laden Sie als unseren Aktionär zu der am

Mittwoch, den 14. Dezember 2016 um 16:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Infanteriestraße 11, 80797 München stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung
der Framepool Aktiengesellschaft

ein.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

2.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Neuss, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

II.

Etwaige Anträge nach § 122 Abs. 2 AktG oder nach §§ 126, 127 AktG sind zu richten an die Gesellschaft unter der Anschrift Framepool Aktiengesellschaft, Infanteriestraße 11, 80797 München, per Post, per Telefax unter der Telefaxnr. 089/30 76 48-790, oder per E-Mail unter der Anschrift stephan.bleek@framepool.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens 14 Tage vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. November 2016, der Gesellschaft übersandt wurden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist.

III.

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015, der Lagebericht für die Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 können in den Geschäftsräumen der

Framepool Aktiengesellschaft, Infanteriestraße 11, 80797 München

eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

IV.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft sind. Der Gesellschaft nicht namentlich bekannte Aktionäre haben ihre Aktionärseigenschaft nachzuweisen.

 

München, im November 2016

Framepool Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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