Franca Equity AG – Hauptversammlung 2016

Franca Equity AG

Düsseldorf

– ISIN DE000A0LR878 –

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Samstag, dem 03.12.2016 um 09:00 Uhr, im Mintrops Land Hotel Burgaltendorf, Schwarzensteinweg 81 in 45289 Essen ein.

Tagesordnung

1. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Rouven de Haan hat sein Amt niedergelegt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 AktG Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgen Ergänzungswahlen für vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder für deren restliche Amtszeit. Die Wahl erfolgt damit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Seitens der Aktionäre liegen bisher folgende Wahlvorschläge vor:

Herr Gerd Wellner, Steuerberater, wohnhaft in Bochum

Der Vorgeschlagene gehört keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.

2. Vorlage des Jahresabschlusses nebst Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

3. Feststellung des Jahresabschlusses nebst Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Vorstand und die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festzustellen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Der Vorstand und die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Der Vorstand und die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

Teilnahme und Unterlagen

Soweit die folgenden Angaben über die Pflichtangaben nicht-börsennotierter Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG hinausgehen, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen, dazu ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss sich auf den 12.11.2016, den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 00.00 Uhr MESZ beziehen.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen und spätestens bis 26.11.2016; 24:00 UHR MESZ, der

Franca Equity AG
Herner Str. 1
44787 Bochum
E-Mail: hv2016@franca-equity-ag.de

zugehen.

Die erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen der Franca Equity AG liegen zur Einsicht der Aktionäre während der Geschäftszeiten der Gesellschaft, bzw. nach Terminabsprache, hier aus:

Franca Equity AG
Herner Str. 1
44787 Bochum

und können im Internet über die Homepage der Gesellschaft www.franca-equity-ag.de abgerufen werden.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Aktiengesetz bezeichnete Personen möglicherweise selbst für eigene Zwecke eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

Franca Equity AG
Herner Str. 1
44787 Bochum
E-Mail: hv2016-ga@franca-equity-ag.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu, werden im Internet unter www.franca-equity-ag.de veröffentlicht.

 

Düsseldorf, im Oktober 2016

Der Vorstand

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