Franca Equity AG – Hauptversammlung 2017

Franca Equity AG

Düsseldorf

– ISIN DE000A0LR878 –

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Samstag, dem 02.12.2017 um 12:30 Uhr, in den Tagungsraum „Rex“ im A&O Frankfurt Galluswarte, Mainzer Landstr. 226–230 in 60327 Frankfurt, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Der Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung am 02.12.2017.

Zum gleichen Zeitpunkt beginnt eine neue Amtsperiode.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 AktG Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Satzung aus mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgen Ergänzungswahlen für vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder für deren restliche Amtszeit.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter für die neue Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Marion Kostinek, Rechtsanwältin, wohnhaft Frankfurt/Main

Herrn Gerd Wellner, Steuerberater, wohnhaft in Bochum

Herrn Heribert Seidel, Rentner, wohnhaft in Waltrop

Der Aufsichtsrat schlägt darüber hinaus vor,

Herrn Kai-Uwe Winkelströter, Bankkaufmann, wohnhaft in Oer-Erkenschwick,

als Ersatzmitglied für die gewählten Aufsichtsratsmitglieder der neuen Amtsperiode zu wählen.

Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.

Frau Marion Kostinek ist Aufsichtsratsvorsitzende der Immovaria Real Estate AG, Nürnberg.

Die anderen Vorgeschlagenen gehören keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.

Teilnahme und Unterlagen

Soweit die folgenden Angaben über die Pflichtangaben nicht-börsennotierter Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG hinausgehen, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen, dazu ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss sich auf den 11.11.2017, den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 00.00 Uhr MEZ beziehen.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen und spätestens bis 25.11.2017; 24:00 UHR MEZ, der

Franca Equity AG
Herner Str. 1
44787 Bochum
E-Mail: hv2017@franca-equity-ag.de

zugehen.

Die erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen der Franca Equity AG liegen zur Einsicht der Aktionäre nach Terminabsprache hier aus:

Franca Equity AG
Herner Str. 1
44787 Bochum

und können im Internet über die Homepage der Gesellschaft www.franca-equity-ag.de abgerufen werden.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Aktiengesetz bezeichnete Personen möglicherweise selbst für eigene Zwecke eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

Franca Equity AG,
Herner Str. 1
44787 Bochum
E-Mail: hv2017-ga@franca-equity-ag.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu, werden im Internet unter

www.franca-equity-ag.de

veröffentlicht.

 

Düsseldorf, im Oktober 2017

Der Vorstand

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