Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Franca Equity AG Düsseldorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 04.10.2019 |
Franca Equity AGDüsseldorf– ISIN DE000A0LR878 –Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 21.11.2019, um 11:00 Uhr, in das Hotel & Restaurant Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1 in 60437 Frankfurt am Main – Nieder Eschbach, ein. Tagesordnung
Teilnahme und Unterlagen Soweit die folgenden Angaben über die Pflichtangaben nicht-börsennotierter Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG hinausgehen, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen, dazu ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss sich auf den 31.10.2019, den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 00.00 Uhr, beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen und spätestens bis 14.11.2019; 24:00 Uhr, der Franca Equity AG zugehen. Die erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen der Franca Equity AG liegen zur Einsicht der Aktionäre zur Geschäftszeit (montags 13-14 Uhr) und nach Vereinbarung hier aus: Franca Equity AG bzw. werden auf Anforderung zugesandt. Stimmrechtsvertretung Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Aktiengesetz bezeichnete Personen möglicherweise selbst für eigene Zwecke eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Gegenanträge und Wahlvorschläge Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten: Franca Equity AG Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu, werden im Internet unter www.franca-equity-ag.deveröffentlicht. Hinweise zum Datenschutz Europaweit gelten aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise stehen auf der Website der Gesellschaft www.franca-equity-ag.deunter „Datenschutz“ zur Einsicht zur Verfügung.
Schwedt/Oder, im Oktober 2019 Der Vorstand |