Franconofurt AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Franconofurt AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 2019 11.04.2019

Franconofurt AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2NBP56 / WKN: A2NBP5

Ordentliche Hauptversammlung 2019

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit

zur ordentlichen Hauptversammlung am

Mittwoch, den 22. Mai 2019

um 10:00 Uhr

in die Räumlichkeiten des Hotels Monopol,
Mannheimer Str. 11, 60329 Frankfurt am Main

eingeladen.

I. Tagesordnungspunkte

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von € 20,- je Inhaber-Stammaktie
auf Stück 50.000 dividendenberechtigte Stammaktien
€ 1.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung € 8.578.957,50
Bilanzgewinn € 9.578.957,50
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

1. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 01. Mai 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 15. Mai 2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Franconofurt AG
c/o Quirin Privatbank AG
Niederlassung Bremen
Bürgermeister-Smidt-Straße 76
28195 Bremen
E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
Fax: +49 (0)421 897 604 44

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden direkt durch das depotführende Institut vorgenommen.

2. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung und § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt.

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach § 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab.

3. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und etwaiger Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind bis zum 07. Mai 2019, 24:00 Uhr, ausschließlich zu richten an:

Franconofurt AG
Vorstand
Hochstraße 27
60313 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0)69 920 374 101
E-Mail: info@franconofurt.de

Mitteilungspflichtige, unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden auf der Website der Gesellschaft unter

www.franconofurt.de

zugänglich gemacht.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

4. Verfügbarkeit von Unterlagen

Die im Tagesordnungspunkt 1 aufgeführten Unterlagen stehen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Website der Gesellschaft unter

www.franconofurt.de

zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung.

Die Kontaktadresse lautet wie folgt:
Franconofurt AG
Investor Relations – HV 2019
Hochstraße 27
60313 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 920 374 101
E-Mail: info@franconofurt.de

 

Frankfurt am Main, im März 2019

Franconofurt AG

Der Vorstand

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