Franconofurt AG – Ordentliche Hauptversammlung

Franconofurt AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2NBP56 – WKN: A2NBP5
Eindeutige Kennung: franconofurt_​oHV2022

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 02. Juni 2022, um 11:00 Uhr

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Sie wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt
I 2020, S. 569, nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) zuletzt mit Wirkung zum 28. Februar
2021 geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
– mit Ausnahme der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – in den
Geschäftsräumen der Franconofurt AG, Hochstraße 27, 60313 Frankfurt am Main abgehalten. Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet
und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, und deren Bevollmächtigte können
über das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Internetportal
die Hauptversammlung in voller Länge in Bild und Ton verfolgen. Erläuterungen hierzu
sowie zu den weiteren Aktionärsrechten sind im Abschnitt II. näher ausgeführt.

I. Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts
für das Geschäftsjahr 2021 und des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr
2021

Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (Geschäftsjahr 2021)
sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.franconofurt.de/​hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2021/​

zugänglich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021
wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von € 40,- je Inhaber-Stammaktie auf Stück 50.000
dividendenberechtigte Stammaktien
2.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 10.644.119,12
Bilanzgewinn 12.644.119,12
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz
in Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

II. Weitere Informationen zur Einberufung

Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der von den Aktionären bevollmächtigten
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – abzuhalten. Zur Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein passwortgeschütztes Internetportal zur Hauptversammlung
eingerichtet, das unter der Internetadresse

https:/​/​www.franconofurt.de/​hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2021/​

aufgerufen werden kann. Über das Internetportal kann sich der zur virtuellen Hauptversammlung
angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter unter Angabe seiner Zugangsnummer
sowie der dazugehörigen individuellen PIN einloggen und seine Stimme per elektronischer
Briefwahl oder per elektronischer Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft abgeben. Auch die Übermittlung von Fragen zu Angelegenheiten der
Gesellschaft (bis einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis zum 31. Mai 2022, 24:00
Uhr) sowie die Übermittlung eines etwaigen Widerspruchs (ab Beginn der Hauptversammlung)
sind über den Online-Zugang möglich. Schließlich ist dort auch der Link zur Bild-
und Tonübertragung der Hauptversammlung zu finden.

Aktionäre, die sich gemäß den nachstehenden Bedingungen form- und fristgerecht zur
Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, erhalten
die erforderlichen Zugangsdaten mit Erläuterungen zur Nutzung des Internetportals
postalisch.

Wir weisen die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sie alle Anmelde- und Nachweisschritte
so bald als möglich vornehmen sollten, um ihre Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung und Stimmabgabe rechtzeitig sicherzustellen.

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung
und der Tagesordnung sowie der nachgenannten Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise
erfolgen freiwillig, um den Aktionären der Franconofurt AG die Teilnahme an der Hauptversammlung
zu erleichtern:

a. Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Unter Teilnahme wird im Folgenden die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung verstanden. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung in diesem
Sinne und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bis spätestens 26. Mai 2022 (24:00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache bei der unten angegebenen Anmeldestelle angemeldet haben.

Anmeldestelle:

Franconofurt AG
c/​o GFEI AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: +49 511 474 023 11
E-Mail: franconofurt-HV2022@gfei.de

b. Berechtigungsnachweis

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes bis spätestens 26. Mai 2022 (24:00 Uhr) bei
der Anmeldestelle einzureichen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 12. Mai
2022 (00:00 Uhr) beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
oder für die Ausübung des Stimmrechts nur der als Aktionär, der den Nachweis erbracht
hat.

c. Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Stichtag bedeutet keine Sperre für Veränderungen
des Anteilsbesitzes bis zur Hauptversammlung. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

d. Zugangsdaten zur virtuellen Hauptversammlung

Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft wird den Aktionären eine Zugangskarte postalisch zugesandt. Sie enthält
die notwendigen Zugangsdaten zur Nutzung des Internetportals für die virtuelle Hauptversammlung
und darüber hinaus auch die Möglichkeit zur Bevollmächtigung eines Dritten. Zusammen
mit der Zugangskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig die Anmeldung vorzunehmen und den Nachweis des Aktienbesitzes
zu führen.

e. Übertragung der gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton

Die Übertragung der gesamten Hauptversammlung können zur Hauptversammlung angemeldete
Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte am 02. Juni 2022 ab 11:00 Uhr live im Internet
über ein passwortgeschütztes Internetportal verfolgen. Das Internetportal zur Hauptversammlung
ist unter

https:/​/​www.franconofurt.de/​hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2021/​

über einen weiterführenden Link abrufbar. Im Nachgang zur Hauptversammlung wird die
Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse unter dem gleichen Pfad zur Verfügung gestellt.

f. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben lassen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte die vorgenannte Anmeldeadresse (siehe Punkt II.a.); als elektronischen
Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per
E-Mail an die vorgenannte E-Mail-Adresse

franconofurt-HV2022@gfei.de

oder über das Internetportal zu übersenden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch
zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt
sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf
den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür
bereithält. Das Formular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen postalisch übersandt.
Es kann zudem unter der unter Punkt II.a. genannten Anmeldeadresse postalisch, per
Fax oder per E-Mail angefordert werden. Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs,
einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person
oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich
in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass auch die durch Aktionäre Bevollmächtigten nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen können. Auch ihnen ist die Ausübung des Stimmrechts
nur durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft oder durch elektronische Briefwahl möglich.

g. Ausübung des Stimmrechts durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionären und deren Bevollmächtigten bieten wir an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch hierzu sind eine frist-
und formgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Aktionäre,
die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, können dies z. B. unter Nutzung des von der Gesellschaft abgedruckten Formulars
vornehmen, welches den Aktionären nach frist- und formgerechter Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt wird. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, die Bevollmächtigung an die Stimmrechtsvertreter auch auf
elektronischem Wege über das Internetportal vorzunehmen. Die hierfür erforderlichen
Zugangsdaten befinden sich auf der Zugangskarte. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarte
sicherzustellen, sollte die Anmeldung möglichst frühzeitig veranlasst werden. Die
Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich
der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können bis spätestens 01. Juni 2022, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch,
per E-Mail oder per Fax an die vorgenannte unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“
genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nummer (siehe Punkt II.a.) erfolgen. Bei
mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Außerdem
steht für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
im Wege der elektronischen Kommunikation das Internetportal zur Verfügung. Diese Möglichkeit
kann bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 02. Juni
2022 genutzt werden.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen
entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Aufträge oder Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Anträgen entgegen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung
erhalten die Aktionäre zusammen mit den Unterlagen zur Hauptversammlung von ihrer
Depotbank oder stehen den Aktionären unter der Internetadresse

https:/​/​www.franconofurt.de/​hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2021/​

zur Verfügung.

h. Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimme auch per elektronischer Briefwahl
abgeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich
der Briefwahlstimmen sind im passwortgeschützten Internetportal unter

https:/​/​www.franconofurt.de/​hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2021/​

bis zum Beginn der Abstimmungen im Verlauf der virtuellen Hauptversammlung am 02.
Juni 2022 möglich.

i. Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 und 127 AktG und § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127
AktG von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an
die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.

Franconofurt AG
Hochstraße 27
60313 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 920 374 101
E-Mail: info@franconofurt.de

Die Gesellschaft wird solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens
des Aktionärs, einer etwaigen Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht
erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

https:/​/​www.franconofurt.de/​hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2021/​

zugänglich machen, wenn sie der Aktionär spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des
18. Mai 2022 der Gesellschaft an vorstehende Adresse übersandt hat und die übrigen
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127
AktG erfüllt sind.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Form- und fristgerecht nach vorstehenden Bestimmungen gemäß §§ 126,
127 AktG übermittelte und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge und/​oder
Wahlvorschläge gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

j. Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes

Ein Auskunftsrecht für Aktionäre während der virtuellen Hauptversammlung besteht nicht.
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 COVID-19-Gesetz sind Fragen zu Angelegenheiten der
Gesellschaft bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d. h. bis zum 31. Mai 2022,
24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), elektronisch über den Online-Zugang einzureichen.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen wie er die Fragen beantwortet.
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen
der Live-Übertragung der Versammlung.

k. Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245
Nr. 1 des Aktiengesetzes i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes kann
von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn
der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 02.
Juni 2022 im Wege elektronischer Kommunikation über den Online-Zugang erklärt werden.

l. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Franconofurt AG möchte Sie nachfolgend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informieren.

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist:

Franconofurt AG
Hochstraße 27
60313 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 920 374 101
E-Mail: info@franconofurt.de

Die Franconofurt AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der jeweils
gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Aktiengesetz (AktG).

Die Franconofurt AG verarbeitetet personenbezogene Daten (wie Name, Anschrift, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Zugangskarte, gegebenenfalls die E-Mail-Adresse
sowie gegebenenfalls den Namen, die Adresse und gegebenenfalls die E-Mail-Adresse
des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme
und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten ist zum Zwecke der Vorbereitung und Ihrer Teilnahme
an der Hauptversammlung gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG zwingend erforderlich. Zudem
werden die personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Die personenbezogenen Daten werden der Franconofurt AG von Dritten übermittelt, die
in den Anmeldevorgang zur Hauptversammlung eingebunden sind (z. B. Depot führende
Bank) oder von Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung angegeben.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6
Abs. 1 c) DSGVO. Die Daten werden nicht länger gespeichert als gesetzlich zulässig
(z. B. aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten) und für die genannten Zwecke
erforderlich.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Franconofurt AG Dienstleister.
Die Dienstleister der Franconofurt AG, welche zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung
der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Franconofurt AG nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Franconofurt
AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden
zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft
zu finden

https:/​/​www.franconofurt.de/​datenschutz/​

 

Frankfurt am Main, im April 2022

Franconofurt AG

– Der Vorstand –

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