Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide – Berichtigung HV

 

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Frankfurt am Main

ISIN DE0005773303

Berichtigung der am 8. April 2022 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)
am 24. Mai 2022

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. April 2022 hat der Vorstand die ordentliche
Hauptversammlung der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide als virtuelle
Hauptversammlung einberufen für Dienstag, den 24. Mai 2022, um 10.00 Uhr Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass in dem im Anschluss an die Tagesordnungspunkte
unter „II. Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 (zu Punkt 6 der Tagesordnung)“
abgedruckten Vergütungsbericht 2021 im Abschnitt „Vergütung der Mitglieder des Vorstands
im Geschäftsjahr 2021“ die Übersicht zur Zusammenfassung des derzeitigen Vergütungssystems
des Vorstands wegen drucktechnischer Gegebenheiten nur schwer lesbar ist, weshalb
diese Übersicht nachfolgend nochmals gesondert dargestellt wird:

 
Element Vergütungssystem
Erfolgsunabhängige Komponenten
Fixum

Fixe Grundvergütung

Jährliche Angemessenheitsprüfung

Nebenleistungen

Privatnutzung eines Dienstwagens mit Fahrer

Unentgeltliche private Inanspruchnahme des VIP-Services der Fraport AG auf Lebenszeit
auch für Familienmitglieder

Manager-Check-up

Zahlung des hälftigen gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags

Zuschuss zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung nach den gesetzlichen
Regelungen

Erfolgsabhängige Komponenten
Kurzfristige variable
Vergütung (Tantieme)

Tantieme als marktübliches Zielbonus-System

60 % EBITDA

40 % ROFRA

Begrenzung bei 150% des Zielbetrags

Modifier (0,9-1,1) zur Beurteilung der kollektiven Leistung des Vorstands sowie von
Environmental, Social und Governance Zielen (ESG)

Langfristige variable
Vergütung
(PSP)

4-jährige Performance-Periode

Begrenzung bei 150 % des Zuteilungswerts

Leistungskriterien:

70% Earnings per Share (EPS)

30% relativer Total Shareholder Return (TSR) gegen den MDAX

Sonstige Vereinbarungen
Maximalvergütung Maximale Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr 1 AktG für die Summe aller erfolgsabhängigen
und erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten
Aktienhalteverpflichtung Verpflichtung zum Erwerb von Aktien der Fraport AG in Höhe einer Jahresbruttogrundvergütung
innerhalb von 5 Jahren
Clawback/​Malus Clawback- und Malus-Regelungen zur Möglichkeit der teilweisen oder vollständigen Reduzierung
beziehungsweise Rückforderung der variablen Vergütung
Nebentätigkeit

Vergütungsleistungen konzerninterner Aufsichtsratsmandate werden auf die Vergütung
angerechnet

Konzernfremde Aufsichtsratsmandate erfordern die Genehmigung des Aufsichtsrats und
dessen Entscheidung, ob Vergütungsleistungen auf die Vergütung angerechnet werden

Nachträgliches
Wettbewerbsverbot

Für die Dauer von zwei Jahren

Zahlung einer monatlichen Karenzentschädigung (50% des Durchschnitts der vertragsmäßigen
Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre)

Anrechnung auf das Ruhegehalt, falls die Entschädigung zusammen mit dem Ruhegehalt
und anderweitig erzielten Einkünften 100 % der zuletzt bezogenen Jahresbruttovergütung
übersteigt.

Abfindungszahlung
bei vorzeitiger Beendigung
der Vorstandstätigkeit

Anspruch im Falle eines Widerrufs der Bestellung ohne wichtigen Grund

Begrenzt auf zwei Jahresgesamtvergütungen bzw. auf die Vergütung der Restlaufzeit
des Dienstvertrags (Abfindungs-Cap)

Sonstige Leistungen

Abschluss einer D&O-Versicherung und Unfallversicherung

Private Nutzung der mobilen Endgeräte

Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz am Flughafen Frankfurt nach Beendigung der
Vorstandstätigkeit

Im Übrigen verbleibt es unverändert bei der am 8. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.

 

Frankfurt am Main, im April 2022

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Der Vorstand

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