Fraundorfer Aeronautics AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Fraundorfer Aeronautics AG

Genderkingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, den 26.11.2020, 14:00 Uhr

am Geschäftssitz

Flugplatz Donauwörth-Genderkingen
Forstmahd 3 – Hangar 2
86682 Genderkingen

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

A. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019

Diese Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Flugplatz Donauwörth-Genderkingen, Forstmahd 3, Hangar 2, 86682 Genderkingen, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Im Juli 2020 haben die sämtlichen Mitglieder des Aufsichtsrats ihr Amt niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 8 Ziff. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Mit Beschluss vom 14.08.2020 hat das zuständige Registergericht die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt:

Susanne Neuhaus
Markus Pech
Andreas Pirklbauer

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Susanne Neuhaus, Projektmanagerin, Bonn
Herrn Markus Pech, Finanzvorstand, Schrobenhausen
Herrn Andreas Priklbauer, Investor, A-Ried/Riedmark

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an diese Vorschläge aktienrechtlich nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen (§ 96 Abs. 1 AktG). Die Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet.

B. Weitere Angaben und Hinweise

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 10 Ziff. 4 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am Donnerstag, den 19.11.2020, zur Hauptversammlung angemeldet haben.

2.

Aktionäre können nach § 10 Abs. 6 der Satzung ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht ist in Textform unter der oben genannten Adresse zu erteilen. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Vorschrift des § 135 AktG bleibt unberührt.

3.

Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind bis zum 19.11.2020 ausschließlich zu richten an:

Fraundorfer Aeronautics AG
Flugplatz Donauwörth-Genderkingen
Forstmahd 3, Hangar 2
86633 Genderkingen
office@fraundorfer.aero

Wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, muss das Verlangen samt Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft bis zum 11.11.2020 unter der zuvor genannten Adresse zugehen. Alle eingegangenen Anträge (einschließlich Gegenanträge) oder Wahlvorschläge von Aktionären werden den anderen Aktionären nach den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich im Internet unter

www.fraundorfer.aero

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

4.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter nach § 131 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, etwa, weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Gem. § 11 Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen.

5.

Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 („Datenschutz-Grundverordnung“ nachfolgend „DSGVO“) personenbezogene Daten: Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse sowie ggf. den Namen des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters), persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum), Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionärinnen und Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ebenso wird mit den Daten von Gästen verfahren. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand, namentlich Herrn Christoph Fraundorfer. Die Kontaktdaten der Gesellschaft als Verantwortlicher lauten:

Fraundorfer Aeronautics AG
Vorstand
Flugplatz Donauwörth-Genderkingen
Forstmahd 3 – Hangar 2
86682 Genderkingen

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft der Verantwortliche. Die personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre werden zum Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmrechtsbögen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Personenbezogene Daten werden durch die Gesellschaft grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten Dritte, welche zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, von der Gesellschaft solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft bzw. ihres Vorstandes. Bei solchen Dritten handelt es sich z.B. um Notare, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.

Die Gesellschaft speichert – vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender gesetzlicher Vorschriften – die personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für den Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die Erläuterungen zu den § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG verwiesen.

Den Aktionärinnen und Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen stehen die Rechte nach Kapitel III der DSGVO zu, namentlich ein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO, das Recht, nach Maßgabe des Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten oder nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen und das Recht, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Fraundorfer Aeronautics AG
Vorstand
Flugplatz Donauwörth – Genderkingen
Forstmahd 3 – Hangar 2
86682 Genderkingen

Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen gem. Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht, insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes, in dem der mutmaßliche Verstoß begangen wurde, zu.

 

Genderkingen, im Oktober 2020

Fraundorfer Aeronautics AG

– Der Vorstand –

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